Studie zu möglichen Kriterien für Vorgehen bei einer Gasmangellage
I.
Die Studie „Gasverbrauch von Produktionsbereichen – Analyse von Wertschöpfungsketten“ liefert einen Beitrag zu der Frage, nach welchen Kriterien die Bundesnetzagentur bei einer Gasmangellage vorgehen könnte, um eine Reduzierungs- oder Abschaltreihenfolge von Produktionsbereichen und Dienstleistungen festzulegen. Das Beratungsunternehmen prognos hat die Untersuchung im Auftrag der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführt.
Schwerpunkt liegt in der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen
Grundsätzlich orientiert sich die BNetzA im Falle einer Gasmangellage an § 53a EnWG (geschützte Kunden) in Verbindung mit § 1 EnSiG (Sicherung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie). Die Vorschriften geben jedoch keine Hinweise zu einer Priorisierung im Fall einer Gasmangellage. Hier setzt die Studie an. Dabei steht die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen im Mittelpunkt.
BNetzA wird zusätzliche oder abweichende Kriterien berücksichtigen
Andere Aspekte, wie die betriebswirtschaftlichen oder volkswirtschaftlichen Kosten einer Abschaltung oder Gasreduktion, waren nicht Teil des Untersuchungsauftrags. Aus diesem Grund darf die in dieser Studie enthaltene Priorisierung keinesfalls als „Abschaltplan“ der Bundesnetzagentur verstanden werden.
Die Bundesnetzagentur wird im Fall einer Gasmangellage daher zusätzliche oder abweichende Kriterien berücksichtigen, die zu einer anderen Priorisierung führen können. Ob und in welchem Maße die Ergebnisse dieser Studie beim Abwägungsprozess bzw. der Entscheidungsvorbereitung eine Rolle spielen, liegt allein im Ermessen der Bundesnetzagentur. Auch für die geschützten Bereiche behält sich die BNetzA weiterhin vor, Individualverfügungen zu erlassen. [mehr]