Tierschutzförderung 2019

Tiere Fundtiere Katze

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt stellt gemäß Förderrichtlinie-Tierschutz für 2019 (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Tierschutzes (Förderrichtlinie Tierschutz), Erl. des MLU vom 26.06.2012 (MBl. LSA Nr. 27/2012 vom 13.08.2012), geändert durch Rd.Erl. des MLU vom 06.05.2015 (MBl. LSA 2016, S. 178)) Haushaltsmittel zur Förderung des Tierschutzes für investive Maßnahmen, Projekte des Tierschutzes und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.

Neben der Förderung besonders tiergerechter Haltungsbedingungen mit über den Tierschutznormen liegenden Anforderungen liegt der maßgebliche Schwerpunkt bei der Förderung baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der einzelnen Tierarten in Tierheimen.

Ab sofort bis zum 30. Juni 2019 können Anträge auf diese Zuwendungen gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung eines einheitlichen Vordruckes und mit den im Antragsvordruck vorgegebenen Unterlagen vollständig beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg einzureichen.

Die Antragsunterlagen können entweder telefonisch unter 0391 567 1848 oder per E-Mail unter Tierschutz@mule.sachsen-anhalt.de angefordert werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Antrag im INTERNET unter Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt / Tierschutz / Tierschutz in Sachsen-Anhalt / Dokumente herunterzuladen.

18.02.2019