Tierschutzförderung 2020
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt stellt gemäß Förderrichtlinie Tierschutz auch im Jahr 2020 Haushaltsmittel zur Förderung des Tierschutzes für investive Maßnahmen, Projekte des Tierschutzes und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.
Neben der Förderung besonders tiergerechter Haltungsbedingungen mit über den Tierschutznormen liegenden Anforderungen liegt der maßgebliche Schwerpunkt bei der Förderung baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der einzelnen Tierarten in Tierheimen.
Ab sofort bis zum 30. Juni 2020 können Anträge auf diese Zuwendungen gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung eines einheitlichen Vordruckes und mit den im Antragsvordruck vorgegebenen Unterlagen vollständig beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Außenstelle Salzwedel, Goethestr. 3 + 5, 29410 Salzwedel einzureichen.
Die Antragsunterlagen können beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark oder beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie per E-Mail unter Tierschutz-ST@mule.sachsen-anhalt.de oder telefonisch unter Tel. : 0391/5671925 angefordert werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Antragsformular und die zugrundeliegende Förderrichtlinie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt in der Rubrik Tierschutz / Tierschutz in Sachsen-Anhalt Dokumente herunterzuladen: https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/tierschutz/