Umfrage des SGSA zu den Verbandsgemeindeumlagen 2023 und 2024

Finanzen

Die Landesgeschäftsstelle hat mittels einer regelmäßig durchgeführten Umfrage die Daten der Verbandsgemeinden zu ihren Umlagen für die Jahre 2023 und 2024 erhoben und tabellarisch zusammengestellt, die als Anlage diesem Beitrag beigefügt ist.

Von den 18 Verbandsgemeinden haben sich 14 an der Umfrage beteiligt. Die Höhe der Verbandsgemeindeumlagen belief sich im Jahr 2023 nach den bisher vorliegenden Ergebnissen in einem Rahmen von 380,33 Euro je Einwohner bis 654,16 Euro je Einwohner, im Jahr 2024 von 355,48 Euro je Einwohner bis 837,57 Euro je Einwohner. Nach einer nur leicht steigenden Tendenz im Jahr 2022 zeigen sich damit in den vergangenen zwei Jahren mit Blick auf die gemeldeten Höchstbeträge deutliche Steigerungen.

Im Jahr 2023 sind in vier Verbandsgemeinden deutliche Steigerungen der Umlagen je Einwohner von über 10 v. H. zu erkennen. In einer Verbandsgemeinde reduzierte sich die Umlage in Euro je Einwohner um ca. 6,6 v. H., und zwar trotz gleichbleibender Umlagesätze. Insgesamt haben von den Umfrageteilnehmern sechs Verbandsgemeinden im Jahr 2023 ihre Umlagesätze gegenüber denen von 2022 erhöht. In fünf Verbandsgemeinden war der Umlagesatz für 2023 in gleicher Höhe wie 2022 festgesetzt. In zwei Fällen wurde der Umlagesatz reduziert, was gleichwohl eine Erhöhung der Umlage in Euro je Einwohner zur Folge hatte. In einem weiteren Fall kann die Entwicklung der Umlagesätze nicht abschließend beurteilt werden, da Vorjahresangaben nicht vorliegen.

Im Jahr 2024 sind in sechs Verbandsgemeinden sehr deutliche Steigerungen der Umlagen pro Einwohner gegenüber dem Jahr 2023 zu beobachten. In vier dieser Verbandsgemeinden liegen die Steigerungsraten bei über 10 v. H., in einem Fall über 20 v. H. und bei einer weiteren Verbandsgemeinde bei über 50 v. H. Nur in einem Fall liegt dem allerdings auch eine Erhöhung der Umlagesätze zu Grunde.

Zwei Verbandsgemeinden verzeichnen trotz signifikanter Absenkung der Umlagesätze auf 17,8 bzw. 17,09 v. H. deutliche Steigerungen der Umlagen in Euro je Einwohner. Dem liegt eine enorme Steigerung der Steuerkraft in den Mitgliedsgemeinden zu Grunde. Gleichzeitig ist auf Seiten der Verbandsgemeinde ein steigender, über die Umlage zu deckender Gesamtbedarf ursächlich.

Nach zwei Verbandsgemeinden im Jahr 2023 weisen für das Jahr 2024 fünf Verbandsgemeinden eine rückläufige Entwicklung der Umlage in Euro je Einwohner aus. Dabei bleiben in vier Verbandsgemeinden die Umlagesätze konstant. In einer Verbandsgemeinde reduzieren sich die Einnahmen in Euro je Einwohner trotz einer Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage um mehr als sechs Prozentpunkte.

Abgefragt wurde auch die Verteilung der Investitionspauschale. In vier Verbandsgemeinden verbleibt diese vollumfänglich bei den Mitgliedsgemeinden. In zehn Verbandsgemeinden wird die Investitionspauschale mit unterschiedlichen Volumina (von 10 v. H. bis zu 59,62 v. H. in 2023 bzw. 67,25 v. H. in 2024) an die Verbandsgemeinden weitergereicht. In einer Verbandsgemeinde reduzierte sich der Anteil von 2023 auf 2024 um mehr als zwei Prozentpunkte, in zwei Verbandsgemeinden erhöhte sich die Quote um ca. sieben Prozentpunkte.

Des Weiteren wurde eine Rückmeldung erbeten, ob in den Verbandsgemeinden gegen die Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage Klageverfahren anhängig sind. Dies wurde ausschließlich von einer Verbandsgemeinde bestätigt. Hier sind Klageverfahren gegen die Verbandsgemeindeumlage 2021 anhängig, für die Anfang Juni ein Gerichtstermin anberaumt war. Gegen die Verbandsgemeindeumlage 2022 sind ebenfalls Klageverfahren anhängig. Ein Gerichtstermin ist hier noch nicht bekannt.

Bei Bewertung der Höhe der Umlagesätze ist gegebenenfalls zu beachten, dass in einigen Verbandsgemeinden die Umlagesätze nur deshalb so konstant oder verhältnismäßig niedrig gehalten werden konnten, weil die Umlage teilweise noch durch Entnahmen aus einer Ergebnisrücklage gestützt werden konnten. Hier sind zukünftig gegebenenfalls auch Veränderungen in der Gestaltung der Hebesätze zu erwarten.

[Anlage]

29.07.2024