Umsatzsteuer für digitale Medien nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG;
BMF-Schreiben vom 12.12.2021
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG unterliegt die Überlassung der in Nr. 49 Buchstabe a bis e und Nr. 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form dem ermäßigten Steuersatz. Ebenso unterliegt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 14 Satz 3 UStG die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten, dem ermäßigten Steuersatz.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass durch einen neuen Abschnitt „12.17. Digitale Medien (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG)“ ergänzt. Diese Ergänzung kann dem als Anlage beigefügtem BMF-Schreiben vom 17.12.2021 entnommen werden.
Ergänzend verweisen wir darauf, dass gemäß § 4 Nr. 20a UStG unter anderem die Umsätze gemeindlicher Büchereien und Museen von der Umsatzsteuer befreit sind. Das BMF-Schreiben dürfte damit in erster Linie seine Wirkung auf das Binnenverhältnis zwischen elektronischer Medien anbietende Unternehmen und der Kommunen beim Einkauf entsprechender elektronischer Medien entfalten.