Umsetzung der EU-Umweltvorschriften geprüft
Die EU-Kommission hat die Ergebnisse der zweiten Überprüfung der Umsetzung der Umweltvorschriften in Europa veröffentlicht. Bei der Überprüfung wird der Stand der Umsetzung der Umweltmaßnahmen und -vorschriften in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten erläutert, und es wird gegebenenfalls untersucht, worauf die Umsetzungslücken jeweils zurückzuführen sind. Die Mitteilung soll jedoch nicht nur dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit der EU-Bürger dienen. Sie legt neben der Anmahnung einer vollständigen Umsetzung der Umweltvorschriften auch Wert auf die Feststellung, dass durch deren Umsetzung Kosten von jährlich rund 55 Mrd. Euro eingespart werden könnten.
Die Überprüfung besteht aus einer Mitteilung sowie 28 Länderberichten, die neben dem Stand der Umsetzung sowie Verbesserungsmöglichkeiten im EU-Umweltrecht Empfehlungen für Verbesserungen und wichtige Schwerpunktmaßnahmen für alle Mitgliedstaaten beinhalten.
Konkret hat sich für die EU-Kommission bei der Luftreinhaltung ergeben, dass 18 Mitgliedstaaten immer noch mit hohen Stickstoffoxidemissionen (Nox) „kämpfen“ und 15 Länder ihre Feinstaubemissionen (PM2,5 und PM10) weiter verringern müssen. Angesichts der Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit hat die Kommission angekündigt, zusätzlich auch noch mit mehreren EU-Mitgliedstaaten, unter anderem Deutschland, Dialoge (Ermahnungen) zum Thema zu führen. Hinsichtlich der Abfallpolitik wurde nach Auffassung der EU-Kommission der „allgemeine Politikrahmen für die Kreislaufwirtschaft gestärkt, die Abfallvermeidung bleibt jedoch für alle Mitgliedstaaten weiterhin eine große Herausforderung“. Bei der Abfallbewirtschaftung haben neun Mitgliedstaaten gute Aussichten, die Recyclingziele zu erreichen, und fünf haben sie bereits erreicht.
Vierzehn Mitgliedstaaten laufen aber Gefahr, die Ziele für 2020 beim Recycling von Siedlungsabfällen zu verfehlen.
Sorgenkind ist in gewisser Weise die Wasserwirtschaft. Hier besteht laut Kommission weiterhin großer Handlungsbedarf, insbesondere in Bezug auf die Erreichung eines „guten Zustands“ bis 2027. So wird in zwei Drittel der Mitgliedstaaten das kommunale Abwasser immer noch nicht ordnungsgemäß behandelt (kein deutsches Problem).
Was den Schutz der Natur und Biodiversität anbelangt, sieht die Lage besser aus. So hat sich das Netz „Natura 2000“ an Land und auf See weiter ausgedehnt und die EU hat das Ziel des Übereinkommens über biologische Vielfalt, bis 2020 einen Anteil von 10 Prozent ihrer Küsten- und Seegebiete als geschützte Meeresgebiete auszuweisen, schon jetzt übertroffen.
Sogar im Bereich des Klimawandels verkündet die EU-Kommission vorsichtig Erfolge. Hier haben die Mitgliedstaaten - laut Kommission - gute Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Klimavorschriften gemacht, sodass die Ziele für 2020 voraussichtlich erreicht werden.
In der Überprüfung werden auch einige Faktoren wie zum Beispiel das Umweltmanagement erörtert, durch die die Umsetzung spürbar verbessert werden könnte. Zudem will die EU-Kommission dazu beitragen, dass regionale und kommunale Behörden sowie andere Interessenträger stärker in die Lösung der wichtigsten Probleme bei der Umsetzung mit eingebunden werden könnten.
Auszüge aus dem Bericht für Deutschland:
a) Allgemein:
Im Bericht 2017 zur Umsetzung der Umweltpolitik (EIR-Bericht 2017) wurden im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Umweltpolitik und des EU-Umweltrechts für Deutschland als wichtigste Herausforderungen ermittelt:
- die Verbesserung der Luftqualität,
- die Reduzierung der Wasserverschmutzung und
- der Abschluss des Prozesses der Ausweisung von Gebieten für das Natura-2000-Netz.
b) Luftreinhaltung
In 35 von 89 Gebieten liegen die NO2-Konzentrationen jedoch nach wie vor über dem Zielwert von 2017. Die Kommission beschloss, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Deutschland sollte wirksame und rechtzeitige Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung durch NO2 ergreifen, indem es die Emissionen von Personenkraftwagen, insbesondere von Dieselfahrzeugen in städtischen Gebieten, weiter senkt. Gezielte und verhältnismäßige Zufahrtsbeschränkungen können ein wirksames Mittel sein. Außerdem sollte Deutschland die Ammoniakemissionen durch die Einführung emissionsarmer landwirtschaftlicher Verfahren verringern.
c) Wasserkörper
Bei der Behandlung von kommunalem Abwasser ist Deutschland auf einem guten Stand. Die Nitratbelastung der Oberflächengewässer und insbesondere des Grundwassers bleibt jedoch ein ernsthaftes Problem, und bei der Verringerung dieser Belastung waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Überschüssige Nitrate tragen zur Eutrophierung der Nordsee und der Ostsee bei, und die Kosten ihrer Beseitigung aus dem Trinkwasser steigen.
Die Bewertung der zweiten Generation der Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete hat ergeben, dass nur 10 Prozent der Oberflächengewässer einen guten ökologischen Zustand aufweisen.
d) Naturschutz
Im Bereich des Naturschutzes wurden einige Fortschritte bei der Ausweisung von besonderen Schutzgebieten (BSG) und besonderen Erhaltungsgebieten (BEG) für das Natura-2000-Netz sowie bei der Verstärkung der Schutzmaßnahmen für geschützte Arten und Lebensräume zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes erzielt. Trotz einiger lokaler Erfolge muss Deutschland jedoch seine Anstrengungen verstärken, um negative Trends bei einigen Lebensraumtypen und Arten zu stoppen und umzukehren.
e) Abfallwirtschaft
Deutschland macht Fortschritte beim Übergang zur Kreislaufwirtschaft. Im Bereich der Abfallwirtschaft gehört Deutschland zu den führenden Mitgliedstaaten in der EU. Das EU-Ziel für die Verwertung von Siedlungsabfällen bis 2020 wurde bereits erreicht. Das Abfallaufkommen in Deutschland ist allerdings auch erheblich höher als im EU-Durchschnitt (der in den letzten fünf Jahren stabil geblieben ist).
f) Klima
In der internationalen Umweltpolitik und bei der Umsetzung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) ist Deutschland sehr aktiv. Deutschland gehörte zu den ersten Ländern, die eine freiwillige nationale Überprüfung ihrer Umsetzung vornahmen.
Weitere Informationen:
Mitteilung zur Umsetzung des EU-Umweltrechtes
http://ec.europa.eu/environment/eir/pdf/eir_2019.pdf
(zurzeit nur in Englisch)
28 Länderberichte und Factsheets
http://ec.europa.eu/environment/eir/country-reports/index2_en.htm
(Informationssammlung, nur in Englisch)