Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes

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Bundestag und Bundesrat haben das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht Zuschüsse für Leistungserbringer vor, wenn coronabedingt keine Leistungen erbracht werden und die Einrichtungen zur Bekämpfung der Pandemie beitragen. Das Gesetz ist am 28. März 2020 in Kraft getreten und gilt bis 30. September 2020. Das Rundschreiben gibt erste Informationen zur Umsetzung.

LKT Rundschreiben Nr. 218/2020 [PDF-Dokument: 79 kB]

31.03.2020