Umsetzungsplan zum europäischen Asylkompromiss
Nachdem sich die EU-Mitgliedstaaten auf das von der Kommission vorgelegte Migrations- und Asylpaket am 20. Dezember 2023 geeinigt haben, wurde das Paket vom Europäischen Parlament am 10. April 2024 und anschließend vom Rat am 14. Mai 2024 angenommen. Die Kommission hat nun einen Umsetzungsplan veröffentlicht, der die Anwendung des Pakets in zwei Jahren zum 12. Juni 2026 vorsieht.
Der gemeinsame Umsetzungsplan enthält eine Vorlage für die nationalen Umsetzungspläne, die von den Mitgliedstaaten bis Ende dieses Jahres angenommen werden sollen. Die rechtlichen, technischen und operativen Tätigkeiten sind in zehn Komponenten gegliedert, um die praktische Umsetzung gezielt auszurichten und zu erleichtern. Konkret sieht er vor:
- Ein gemeinsames Informationssystem für die Bereiche Migration und Asyl (Eurodac): Ziel des Systems soll es insbesondere sein, die Mitgliedstaaten bei der Bestimmung der Zuständigkeit und der Überwachung der Sekundärmigration zu unterstützen.
- Ein neues System für das Migrationsmanagement an den EU-Außengrenzen: Es soll helfen, die irregulären Einreisen von Drittstaatsangehörigen zu bewältigen, zu zügigen, effizienten und straffen Asyl- und Rückkehrverfahren beizutragen und gleichzeitig strenge Garantien gewährleisten.
- Gewährleistung angemessener Aufnahme- und Lebensstandards für Antragssteller entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf: Beispielsweise erhalten Personen, die internationalen Schutz beantragen, früher Zugang zum Arbeitsmarkt (bereits nach sechs statt nach neun Monaten) und zu medizinischer Versorgung, sowohl im Bereich der physischen als auch der psychischen Gesundheit.
- Faire, effiziente und einheitlichere Asylverfahren: Mit der Asylverfahrensverordnung und der Anerkennungsverordnung wird das Verfahren für die Bewertung und Bescheidung einzelner Asylanträge in ganz Europa gestrafft.
- Effiziente und faire Rückkehrverfahren: Eine Schlüsselrolle wird dabei dem Rückkehrkoordinator zukommen, dessen Aufgaben auf den zur Verbesserung der gemeinsamen Planung von Flügen und Identifizierungsmissionen bereits eingeleiteten Arbeiten aufbauen werden.
- Ein faires und effizientes System – Umsetzung der neuen Zuständigkeitsvorschriften.
- Gelebte Solidarität: Erstmals verfügt die EU über einen ständigen, rechtsverbindlichen, aber flexiblen Solidaritätsmechanismus, der gewährleistet, dass kein Mitgliedstaat, der unter Druck steht, allein gelassen wird.
- Neue Garantien für Asylbewerber und schutzbedürftige Personen
- Neuansiedlung, Inklusion und Integration
- Vorsorge, Notfallplanung und Krisenreaktion
Der Entwurf soll jetzt den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates „Inneres“ vorgelegt werden und anschließend in die Ausarbeitung der nationalen Umsetzungspläne bis Dezember 2024 einfließen. Dazu hat die Kommission auch spezielle Unterstützungsteams eingerichtet, die bis zum Herbst alle Hauptstädte der Mitgliedstaaten besuchen sollen, um bei der Ausarbeitung der nationalen Umsetzungspläne zu helfen. Auch operative, technische und finanzielle Unterstützung will die Kommission während des ganzen Prozesses bereitstellen. Die Fortschritte der Umsetzung des Pakts werden von der Kommission überwacht und regelmäßig an den Rat und das Europäische Parlament weitergeleitet.
Anmerkung:
Das Fundament für eine Reform der Migrationspolitik ist die Einigung auf EU-Ebene im Dezember 2023 gewesen. Der ausgebliebene Rechtsruck bei der Europawahl ist eine gute Voraussetzung für die weitere rasche Umsetzung des Pakets. Die Einreise von Menschen ohne Bleibeperspektive belastet die Kommunen. Insofern sind schnelle Verfahren an den Grenzen das richtige Instrument, um die Kapazitäten in den Kommunen für Geflüchtete freizuhalten, die dringend auf Schutz angewiesen sind. Die aktuellen temporären Grenzkontrollen entlang der Balkan-Route zeigen Wirkung, was weitere vergleichbare Maßnahmen begründet. Kurzfristig dürften sich die Asylbewerberzahlen in Deutschland jedoch nur geringfügig verringern. Denn bis die Regelungen greifen, werden noch Jahre vergehen. Der sogenannte Solidaritätsmechanismus stellt zudem keine Einigung für eine faire Verteilung dar. Staaten wie Ungarn können sich von einer Aufnahme „freikaufen“. Wie hoch der Preis sein wird, ist noch ungewiss. Im Raum stehen Beträge von 20.000 Euro pro Migranten. Länder, die derartige Summen scheuen, sollen alternativ Grenzbeamte entsenden oder Projekte in Drittländern finanzieren können. Wichtig bleibt nicht zuletzt eine stärkere Harmonisierung der Asylbewerberleistungen in Europa.