Unfallkasse Sachsen-Anhalt – Vorab-Informationen zu den Beitragssätzen im Jahr 2023
Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt hat mit Blick auf die derzeit laufenden Haushaltsplanungen in den Kommunen zu den – unter dem Vorbehalt des abschließenden Ergebnisses der Haushaltsberatungen in ihren Selbstverwaltungsgremien Ende November stehenden – mutmaßlichen Beitragssätzen, die von den Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden im kommenden Jahr je Einwohner für den Unfallversicherungsschutz der Beschäftigten, Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler, ehrenamtlich in den Kommunen Engagierten und weiteren Personen zu entrichten sein werden, Folgendes mitgeteilt:
„Der von der Unfallkasse Sachsen-Anhalt von der jeweiligen Kommune erhobene Beitrag setzt sich aus den drei Bausteinen Umlagesoll, Belastungsstatistik und Einwohnerzahl zusammen.
Das Umlagesoll wird bestimmt durch die im Jahr der Beitragserhebung zu erwartenden Ausgaben, die nicht durch andere Einnahmen als Beiträge gedeckt werden können. Mit knapp 77,66 % werden die im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagenden Ausgaben von den Aufwendungen für Leistungen zur Rehabilitation und Kompensation der Versicherten geprägt. Diese bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau mit zunehmender Tendenz. So sind in den Jahren 2018 bis 2022 die Aufwendungen um ca. 10,38 % gestiegen; für das Jahr 2023 ist mit einer weiteren deutlichen Steigerung der Kosten zu rechnen. Es wird für das Jahr 2023 mit einer ansteigenden Anzahl von Versicherungsfällen, mit einer deutlichen allgemeinen Teuerung sowie mit erheblichen Folgekosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie gerechnet. Die Erhöhung beträgt im Vergleich zum Vorjahr 2.629.500 € (ca. +5,8 %). Die Entschädigungsleistungen halten mit großem Abstand den größten Anteil am Umlagesoll. Die Ausgaben für die Prävention werden um ca. 5,77 % steigen. Der Anteil an den Gesamtausgaben beträgt ca. 5,98 %. Der Kostenansatz für die originären Präventionskosten wurde dabei leicht erhöht. Mit dem Ansatz ist gewährleistet, dass das erreichte Präventionsniveau fortgeführt werden kann. Die Verwaltungskosten halten 12,27 % des Gesamthaushaltes. Im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr ist eine moderate Steigerung um ca. +2,86 % zu verzeichnen, was auch keine deutlichen Auswirkungen auf die absolute Höhe des Umlagesolls hat.
Auf die Höhe des Umlagesolls wirkt sich zudem die Höhe der nichtbeitragsgebundenen Einnahmen aus, die zu dessen Verringerung zur Verfügung stehen. Im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr werden steigende Einnahmen aus umlagewirksamen Vermögenserträgen, aber auch deutlich steigende Regresseinnahmen erwartet. So werden mutmaßlich Einnahmen von ca. 3.522.800 € (+26,14 %) zur Umlageentlastung zur Verfügung stehen. Umlagewirksame Einnahmen in Gestalt von Entnahmen aus dem Vermögen zur Senkung des Umlagesolls sind für das Haushaltsjahr 2023 nicht mehr vorgesehen. Bereits 2018 hatten sich die Selbstverwaltungsorgane der Unfallkasse Sachsen-Anhalt mit Blick auf den anhaltenden Anstieg der Aufwendungen im Leistungsbereich sowie die Funktion der Betriebsmittel darauf verständigt. Für das Haushaltsjahr 2022 war hier, wie bereits für das Haushaltsjahr 2021, eine pandemiebedingte Ausnahme vorgesehen.
So wird sich das Umlagesoll im Jahr 2023 voraussichtlich auf 56.184.200 € belaufen. Gegenüber dem aktuellen Haushalsjahr beträgt die Erhöhung 4.839.100 € (+9,42 %). Ursächlich für die Erhöhung des Beitragsvolumens sind einerseits die erwarteten deutlichen Erhöhungen im Bereich der Leistungsausgaben sowie andererseits die Tatsache, dass für das Haushaltsjahr 2023 keine Betriebsmittelentnahme zur Beitragsstützung eingeplant ist. Im Haushaltsjahr 2022 waren hier noch 2.500.000,00 € veranschlagt.
Auch im kommenden Jahr werden sich für die Städte und Gemeinden deutliche Verschiebungen im zweiten Baustein des Beitrags – der Belastungsstatistik – auf den von ihnen zu entrichtenden Beitrag auswirken. Bei den kreisfreien Städten (Umlagegruppe K1) sanken gegenüber dem Vorjahr die anteiligen Ausgaben in der Schüler-Unfallversicherung (KiTa-Kinder, Schüler/innen an allgemein- und berufsbildenden Schulen). Im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung ist es hingegen zu einer deutlichen Erhöhung gekommen. Der Belastungsanteil der Gruppe hat sich um etwa +0,71 %-Punkte erhöht. Bei den Landkreisen (Umlagegruppe K2) ergibt sich das umgekehrte Bild. So sind die für die Belastungsstatistik zuzuordnenden Leistungsausgaben im Jahr 2021 in der Schüler-Unfallversicherung (Schüler/innen an weiterführenden allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen) gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Der Anteil der Allgemeinen Unfallversicherung hingegen ist leicht gesunken. Insgesamt hat sich der Belastungsanteil der Gruppe deutlich um etwa +0,97 %-Punkte erhöht. Bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (Umlagegruppe K3) ist eine Reduzierung zu verzeichnen. Der Belastungsanteil der Gruppe bewegt sich etwas unter dem Niveau des Vorjahres (etwa -0,50 %-Punkte). Diese Verschiebungen in der Belastungsstatistik führen dazu, dass im Jahr 2023 mutmaßlich die in der Umlagegruppe K1 veranlagten kreisfreien Städte 11,6502 %, die in der Umlagegruppe K2 veranlagten Landkreise 23,7438 % und die in der Umlagegruppe K3 veranlagten kreisangehörigen Städte und Gemeinden 16,1327 % des Umlagesolls aufzubringen haben.
Als dritter und letzter Baustein für den von den Kommunen zu entrichtenden Beitrag zur Unfallkasse Sachsen-Anhalt wirkt sich schließlich die Entwicklung der Einwohnerzahlen aus. Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt erhebt von den Gebietskörperschaften – auch vom Land Sachsen-Anhalt – einwohnerbezogene Beiträge; es wird ein Beitragssatz je Einwohner der Gebietskörperschaft erhoben. Dies führt dazu, dass der für die jeweilige Umlagegruppe je Einwohner erhobene Beitragssatz steigt, wenn bei gleichbleibendem umzulegendem Aufwand die Einwohnerzahl sinkt. Insoweit indiziert der zum Stichtag 31.12.2021 gegenüber dem gleichen Stichtag des Vorjahres zu verzeichnende Rückgang von -11.431 Einwohnern tendenziell eine Erhöhung des Beitragssatzes.
Aus den vorstehend skizzierten Rahmendaten werden sich – vorbehaltlich der entsprechenden Auf- und Feststellung des Haushaltsplanes 2023 durch Vorstand und Vertreterversammlung – im Jahr 2023 folgende Beitragssätze ergeben:
|
Umlagegruppe |
Beitragssatz 2023 |
Beitragssatz 2022 |
Veränderung |
|
K1 (kreisfreie Städte) |
11,85 €/Einwohner |
10,16 €/Einwohner |
+1,69 €/Einwohner |
|
K2 (Landkreise) |
8,25 €/Einwohner |
7,19 €/Einwohner |
+1,06 €/Einwohner |
|
K3 (kreisangehörige Städte und Gemeinden) |
5,62 €/Einwohner |
5,25 €/Einwohner |
+0,37 €/Einwohner |