Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern;
Urteil des Bundesfinanzhofes

Recht3_Urteil

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Mitglied eines Aufsichtsrats, das aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt, entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig ist. Die Änderung der Rechtsprechung hat somit ggf. auch Auswirkungen auf die Behandlung von entsprechenden Vergütungen an kommunale Mitglieder von Aufsichtsgremien kommunaler Beteiligungen.

LKT Rundschreiben Nr. 088/2020 [PDF-Dokument: 75 kB]

10.02.2020