Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank zu Einlagen der öffentlichen Haushalte
Die Deutsche Bundesbank hat sich im Monatsbericht April 2023 zu den Geldmarktbedingungen und der Verzinsung der Einlagen öffentlicher Haushalte geäußert. Kommunen gehören zum berechtigten Kundenkreis der Deutschen Bundesbank.
Traditionell hielt die öffentliche Hand nur geringe Einlagen auf Konten bei der Bundesbank. Wesentlicher Einflussfaktor waren die Zinsmodalitäten: Die Bundesbank verzinste die Kontoguthaben im Grundsatz nicht. Deshalb war es für die öffentliche Hand meist vorteilhaft, liquide Mittel auf verzinslichen Konten bei Geschäftsbanken zu halten oder anderweitig am Geldmarkt anzulegen.
Mit dem Übergang zu einer negativen Verzinsung der Guthaben der Banken im Juni 2014 wurden in Übereinstimmung mit den Regelungen des Eurosystems auch die Einlagen öffentlicher Haushalte bei der Bundesbank grundsätzlich negativ verzinst – mit dem Zinssatz der Einlagefazilität des Eurosystems (Einlagesatz). Dies stellte jedoch nur in absoluter Betrachtung, das heißt vom Niveau her, eine Verschlechterung der Zinskonditionen für diese Einlagen dar. Verglichen mit Marktkonditionen wurde es für die öffentliche Hand zunehmend attraktiver, liquide Mittel bei der Bundesbank zu halten.
Im September 2022 ermöglichte der EZB-Rat erstmals die positive Verzinsung sämtlicher Guthaben der öffentlichen Hand bei den Zentralbanken des Eurosystems.
Ab dem 1. Mai 2023 bildet der Geldmarktzinssatz €STR abzüglich 20 Basispunkten die Obergrenze für die Verzinsung von Einlagen öffentlicher Haushalte.
Es wird von der Bundesbank nunmehr darauf hingewiesen, dass perspektivisch eine Rückkehr zur grundsätzlichen Nullverzinsung für die Einlagen öffentlicher Haushalte sinnvoll sei. In der Begründung für diese Einordung heißt es, dass diese Einlagen keine geldpolitische Funktion erfüllen. Vielmehr stelle die Kontoführung für die Akteure der öffentlichen Hand ein Dienstleistungsangebot der Bundesbank dar, das komplementär zum Dienstleistungsangebot privater und öffentlicher Banken die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Hand unterstützt und absichert.
Der Monatsbericht April 2023 kann unter www.bundesbank.de unter der Rubrik Publikationen / Berichte und Studien / Aktuelle Monatsberichte abgerufen werden.