Verbot von Einwegkunststoff-Produkten
Der Bundesrat hat am 06.11.2020 einer Verordnung zum Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte nach Maßgabe kleiner sprachlicher Änderungen zugestimmt. Ziel der Verordnung ist es, die Ressource „Kunststoff“ besser zu bewirtschaften und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen.
Das Verbot bezieht sich auf Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoffen sowie „To-Go“-Lebensmittelbehälter, Getränkebecher und -behälter aus Styropor. Generell werden künftig Produkte aus so genanntem oxo-abbaubarem Kunststoff verboten. Dabei handelt es sich um Stoffe, die sich nach ihrer Nutzung durch Oxidation schnell in kleine Fragmente zerlegen, die ihrerseits kaum mehr weiter abgebaut werden können.
Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen das Verbot stellen nach der Verordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Für den Vollzug sind die Länder verantwortlich.
Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung Vorschriften der Einwegkunststoffrichtlinie der Europäischen Union eins zu eins um. In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, Anreize für den Ausbau und die Nutzung von Mehrwegsystemen im gesamten Versandhandel zu schaffen und bestehende Projekte zu fördern. Die Länderkammer fordert auch, dass durch die Reduktion von Einwegkunststoffen keine Ausweichbewegung zu anderen ökologisch nachteiligen Materialien ausgelöst werden darf und bittet den Bund daher aufzuzeigen, welche Ersatzmaterialien unter ökologischen Gesichtspunkten in Versandverpackungen in Betracht kommen.
Die Verkündung der Verordnung soll bis Ende dieses Jahres erfolgen. Die Regelungen würden dann am 03.07.2021 europaweit einheitlich in Kraft treten.
Anmerkung:
Die Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoff-Produkten und das entschlossene Vorgehen der Bundesregierung ist zu begrüßen. Der Verbrauch von Verpackungen in Deutschland nimmt weiter zu. Er stieg 2018 erneut auf ein Rekordhoch von 18,9 Millionen Tonnen, wie das Umweltbundesamt berichtete. Jeder einzelne Bürger produzierte rechnerisch 227,5 Kilogramm Verpackungsabfall. Die Zahlen zeigen, dass gehandelt werden muss.
Neben dem Ressourcenverbrauch verschmutzen die weggeworfenen Einwegbecher oder Service-Verpackungen aus Imbissen oder Supermärkten Straßen, öffentliche Plätze und die Natur. Die Entsorgung durch die Kommunen ist mit immensen Kosten verbunden. Die Entsorgung von Einwegplastik und Zigarettenkippen in der Umwelt kosten Kommunen laut einer Studie des Verbands kommunaler Unternehmen jährlich 700 Mio. Euro.
Die Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff findet sich unter https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/ewkverbots_v_bf.pdf.