Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Personalübergangs auf Optionskommunen
Der Deutsche Landkreistag hat sich in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des gesetzlich in § 6c SGB II angeordneten Übergangs des Personals von der Bundesagentur für Arbeit auf die Optionskommunen geäußert. In der Stellungnahme wird insbesondere den höchst befremdlichen Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts zu Kommunen als Arbeitgebern entgegen getreten.
LKT Rundschreiben Nr. 110/2015: SGB II [PDF-Dokument: 49 kB]
23.02.2015