Vergabebeschleunigungsgesetz – Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages

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Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 10.11.2025 zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (BT-Drucksache 21/1934) eine Öffentliche Anhörung durchgeführt. Die kommunalen Spitzenverbände waren als Sachverständige geladen und wurden durch den Beigeordneten Bernd Düsterdiek (DStGB) vertreten.

Das bestimmende Diskussionsthema war die Frage, ob der Grundsatz der Losvergabe, so wie er nach dem neuen Entwurf des § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) künftig geregelt werden soll, ausreicht, um Auftraggebern und Bietern künftig die Durchführung von bzw. die Teilnahme an Vergabeverfahren zu erleichtern.

Die Neuregelung, die ein Abweichen vom Grundsatz der Losvergabe nur in Fällen vorsieht, in denen es um die Durchführung von aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierten Infrastrukturvorhaben geht, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer das Zweieinhalbfache der Schwellenwerte nach § 106 Absatz 2 GWB erreicht oder überschreitet, (bei Bauaufträgen beträgt dieser Wert ca. 13,5 Mio. Euro) wurde lediglich von Prof. Martin Burgi als moderat gelobt. Es gehe in dem Gesetz nicht nur um „Vergabebeschleunigung“, sondern auch um Mittelstandsförderung.

Dieser Ansicht widersprachen die Sachverständigen Bernd Düsterdiek (DStGB), Tim-Oliver Müller (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie), Prof. Stefan Hertwig (Rechtsanwalt CBH), Lars Mörchen (Bundesrechtsanwaltskammer) und auch Dina Westphal (Deutsche Bahn) deutlich, die den o. g. Vorschlag als völlig unzureichend bezeichneten. Gerade jetzt sei es wichtig, die Durchführung von öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, z. B. im Bereich der vielen kommunalen Infrastrukturprojekte oder auch beim modularen und seriellen Bauen. Es muss in begründeten Ausnahmefällen einfacher ermöglicht werden, auch eine Gesamtvergabe durchführen zu können. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich daher, ähnlich wie auch der Bundesrat, dafür ausgesprochen, dass der Gesetzgeber sich im Kern an folgender Formulierung orientieren sollte: „Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen ganz oder teilweise zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche, technische, zeitliche oder sachliche Gründe dies rechtfertigen“. Gerade die Kommunen sind auf praxisgerechte und flexible Vergaberegeln dringend angewiesen.

Weitere Aspekte der Anhörung waren die Schaffung „grüner Leitmärkte“ durch Nachhaltigkeitskriterien, Vorgaben zur bevorzugten Beschaffung europäischer Produkte und Dienstleistungen sowie Tariftreuevorgaben. Die kommunalen Spitzenverbände haben diesbezüglich unterstrichen, dass Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Sozialkriterien in Vergabeverfahren grundsätzlich als freiwillige Vorgaben berücksichtigt werden sollten. Zwingende und einengende Vorgaben würden die Verfahren weiter verkomplizieren und auch fehleranfällig machen.

Eine Zusammenfassung der Diskussion sowie die vorgelegten Gutachten der Sachverständigen sind zu finden auf der Seite des Wirtschaftsausschusses unter: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a09_wirtschaft/wp21_a09_Anhoerungen/1116660-1116660

Der Termin für die Beschlussfassung des Wirtschaftsausschusses zu dem Gesetzentwurf steht noch nicht fest. Ob der Ausschuss noch Anpassungen am Gesetzentwurf vornimmt, bleibt abzuwarten.

22.12.2025