Vergaberechtliche Erleichterungen angesichts der Corona-Pandemie

Bild Corona

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verweist mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen der Corona-Pandemie auf die im Vergaberecht selbst vorgesehenen Verfahrenserleichterungen in Dringlichkeitssituationen. Die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben seien aktuell sowohl für die Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Pandemie als auch zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung insgesamt gegeben.

LKT Rundschreiben Nr. 184/2020 [PDF-Dokument: 66 kB]

23.03.2020