Verkehrsgerichtstag schlägt Maßnahmen für mehr Sicherheit im Radverkehr vor
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag ist eine jährlich stattfindende Konferenz für Straßenverkehrsrecht. In mehreren Arbeitsgruppen befassten sich vom 17. – 19. August 2022 in Goslar die Expertinnen und Experten mit Aspekten des Ordnungswidrigkeitenrechts, Haftungsrechts oder der Verkehrssicherheit.
Die Expertinnen und Experten, darunter auch kommunale Vertreter, gaben dabei wichtige Empfehlungen für mehr Sicherheit im Radverkehr. So wurde dem Gesetzgeber empfohlen, die Ziele des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und den § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) so zu verändern, dass präventive sowie proaktive Maßnahmen und Gestaltungen des öffentlichen Verkehrsraums für mehr Verkehrssicherheit in den Kommunen leichter möglich werden.
Die AG Radverkehr legte einen 7-Punkte-Plan für mehr Sicherheit im Radverkehr vor. Denn durch den steigenden Radverkehrsanteil und die Zunahme von Pedelecs im Straßenverkehr hat sich das Unfallgeschehen mit Radfahren im Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln erhöht.
Empfehlungen der Arbeitsgruppe Radverkehr
- Eine Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs bedingt zwingend eine neue Aufteilung des Verkehrsraumes, unter anderem zugunsten des Fahrrades, und die Schaffung durchgängig sicher befahrbarer Radnetze.
- Der Arbeitskreis erwartet, dass die vorhandenen Regelwerke zur Planung und zum Bau von Radverkehrsanlagen als Mindeststandard verbindlich umgesetzt werden. Die Bundesländer werden aufgefordert, eine wirksame Qualitätskontrolle auch hinsichtlich der fehlerverzeihenden und intuitiv nutzbaren Infrastruktur zu entwickeln und zu implementieren. Dies gilt sowohl für den Neubau als auch für den Bestand.
- Um mehr Spielraum für die Kommunen zu schaffen, wird dem Gesetzgeber empfohlen, die Ziele des StVG und den § 45 Abs. 9 StVO so zu verändern, dass präventive sowie proaktive Maßnahmen und Gestaltungen leichter möglich werden.
- Zur Unterbindung sicherheitsgefährdenden Verhaltens sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr müssen die personellen Kapazitäten von Ordnungsbehörden und Polizei aufgestockt und die entsprechenden Aktivitäten intensiviert und koordiniert werden. In diesem Zusammenhang beklagt der Arbeitskreis, dass die Empfehlung des VGT von 2017 zu Fahrradstaffeln bisher nur unzureichend umgesetzt wurde.
- Mehr Verkehrsausbildung und Fahrsicherheitstrainings sind anzubieten. Bei Kindern und Jugendlichen sollte dies auch durch die verstärkte Integration in die Lehrpläne erfolgen. Insbesondere bei Nutzenden von Pedelecs ist vor allem der Handel aufgefordert, zur Teilnahme an Trainings und zum Tragen von Helmen zu motivieren. Zusätzlich werden Bund, Länder und Kommunen aufgefordert, nachhaltige Kommunikationskonzepte und Maßnahmen für alle Verkehrsteilnehmenden entwickeln zu lassen, um das StVO-Gebot zur ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht als tragende Säule der Verkehrssicherheit deutlich mehr ins Bewusstsein zu rücken.
- Der Arbeitskreis stellt fest, dass das Radfahren unter Alkoholeinfluss eine nennenswerte Unfallursache darstellt. Der Bundesgesetzgeber wird erneut aufgefordert, hierfür einen Ordnungswidrigkeitentatbestand einzuführen.
- Der Arbeitskreis fordert den Gesetzgeber auf, für die rechtliche Zuordnung die Fahrrad-Maße und -Gewichte insbesondere von Pedelecs, Lastenrädern und Gespannen zu begrenzen.
Anmerkung:
Die Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages können aus kommunaler Sicht grundsätzlich unterstützt werden. Die notwendigen Anpassungen von StVO und StVG zugunsten mehr kommunaler Entscheidungsspielräume bei der Gestaltung des Straßenverkehrs sind mittlerweile von zahlreichen Akteuren formuliert und auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verankert.
Gleichwohl anzumerken ist, dass der auch vom Verkehrsgerichtstag eingeforderte zusätzliche Platz für Radinfrastruktur gerade in räumlich-begrenzten Straßensituationen eine Herausforderung für die kommunalen Planer darstellt. Dort wo möglich, sollten neue oder modernisierte Infrastrukturen zeitgemäß ausgestaltet werden, beispielsweise durch breite und separate Radwege. Die konsequente Einhaltung aktualisierter Mindestbreiten für Parkstreifen oder Radverkehrsanlagen würde jedoch vielerorts ein Nebeneinander von Infrastruktur für PKW/LKW und Fahrrad nicht ermöglichen. Es bedarf daher immer einer Abwägung in den Kommunen, um den Straßenraum zukunftsgerichtet umzubauen und dabei eine gute Mobilität in den Städten und Gemeinden zu gewährleisten.
Weitere Informationen
Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags sind abrufbar unter: https://deutscher-verkehrsgerichtstag.de/pages/dokumentation/aktu-elle-empfehlung.php