Verkehrsminister fordern weitere Aufstockung der Regionalisierungsmittel

bus haltestelle

Nach dem ÖPNV-Rettungsschirm sollte nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) nun der Blick auf den Beitrag des ÖPNV zur Erreichung der Klimaschutzziele gerichtet werden. Hierfür bedarf es auch aus Sicht der Verkehrsministerkonferenz (VMK) dauerhaft zusätzlicher Regionalisierung für die Betriebsfinanzierung bei Bus und Bahn. Die VMK sieht den Bedarf bis 2030 bei zusätzlich 13,5 Mrd. Euro.

Länder fordern weitere Milliarden vom Bund für ÖPNV

Die Verkehrsministerkonferenz hat in ihrer Sondersitzung am 29.06.2021 eine über den ÖPNV-Rettungsschirm hinausgehende und dauerhafte Aufstockung der Regionalisierungsmittel gefordert. Dem Beschluss zufolge braucht es vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele 1,5 Mrd. Euro zusätzlich gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Dieser Entwicklungspfad sei mindestens bis zum Jahr 2030 abzusichern. Damit ergäbe sich für das Jahr 2030 ein Zusatzbeitrag von 13,5 Mrd. Euro. Insgesamt lägen die Regionalisierungsmittel im Jahr 2030 dann bei 24,55 Mrd. Euro. Vorausgegangen waren auch Berechnungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen.

Mehrere Landesministerinnen und Landesminister machten deutlich, dass die genannten Summen nach der Bundestagswahl von einer künftigen Bundesregierung berücksichtigt werden müssten. „Es ist nicht der Anfang einer Verhandlung, und dann lassen wir uns mal auf die Hälfte runterverhandeln und sind immer noch happy“, sagte NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) der Deutschen Presseagentur. Ansonsten könne der notwendige Beitrag zum Klimaschutz nicht geleistet werden.

Anmerkung:

Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele im Bereich Verkehr und dem Vorhaben, die Fahrgastzahlen im Schienen- und straßengebundenen ÖPNV zu verdoppeln, muss der Blick nach vorne gerichtet werden. Der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz ist ein wesentlicher Meilenstein und zeigt, dass die Verantwortung der ÖPNV-Finanzierung nicht allein bei Kommunen und Ländern liegt. Klimaschutz ist ein bundespolitisches Ziel. Es bedarf dauerhaft zusätzlicher Mittel, um die ÖPNV-Angebote auf Schiene und Straße auszuweiten, neue Verbindungen zu ermöglichen und damit auch die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV zu verbessern. Hierzu zählen neben Verbesserungen im bestehenden SPNV-System auch Reaktivierungsvorhaben der Bahn, neue Schnellbussysteme und flexible Bedienformen, welche das jüngst geänderte PBefG nun flächendeckend ermöglicht. Eine ergänzende Betriebsfinanzierung des ÖPNV muss aus kommunaler Sicht ein wesentlicher Schwerpunkt in der Verkehrspolitik der kommenden Legislaturperiode werden.

23.07.2021