Verkehrsministerkonferenz beschließt noch keine Preiserhöhung beim Deutschland-ticket
Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder haben sich in einer Sondersitzung der Verkehrsministerkonferenz am 22. Januar 2024 nicht auf eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets ab Mai 2024 geeinigt.
Festgestellt wurde, dass nach aktuellen Prognosen die zur Verfügung gestellten Mittel auch ohne eine Anhebung des Ticketpreises im Jahr 2024 ausreichen könnten. Voraussetzung sei, dass die für das Ticket bereitgestellten Mittel des Bundes von 2023 auf das Jahr 2024 übertragen werden, gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler im November 2023. Zudem forderte die VMK den Bund nun auf, die Mittel des Bundes für das Ticket auch bis in das Jahr 2025 übertragen zu können. Der monatliche Ticketpreis von 49 Euro war zuletzt in Diskussion und soll nun im Jahr 2024 vorerst beibehalten werden. In den kommenden Monaten sollen die finanziellen Szenarien fortlaufend aktualisiert werden, um rechtzeitig bei Bedarf weitere Entscheidungen für das Deutschlandticket treffen zu können.
Anmerkung:
Bislang ist zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass für die Jahre 2023 – 2025 jeweils 1,5 Mrd. Euro für das Ticket zur Verfügung gestellt werden. Während die Länder sich bereiterklärt haben, auch darüberhinausgehende Mindereinnahmen durch eine Nachschusspflicht zu decken, hat der Bund seinen Beitrag gedeckelt. Die zugesagte Übertragung von Restmitteln auf das Jahr 2024 ist – wie die vorgeschlagene Übertragungsmöglichkeit auf 2025 – ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung des Angebots und muss gesetzlich verankert werden. Da nun aber auch der Ticketpreis zunächst nicht steigen soll, bleibt ein erhebliches Kostenrisiko bestehen.
Selbst wenn das berechnete Kosten- und Einnahme-Szenario für 2024 durch die Mittelübertragung eine auskömmliche Finanzierung ergeben könnte, kann es nicht sein, dass die Finanzierung nur „auf Kante“ und auf Basis von Prognosen mit Unsicherheitsfaktoren gesichert wird. Die kommunalen Aufgabenträger, die Verkehrsunternehmen und die Fahrgäste brauchen Verlässlichkeit. Neben einer kurz- und mittelfristig auskömmlichen Finanzierung muss auch eine gesetzliche Verankerung des Tarifs in den Ländern stattfinden. Kritisch zu bewerten ist die weiterhin fehlende Diskussion um zusätzliche ÖPNV-Angebote, für die bislang eine Finanzierung von Bund und Ländern fehlt.
Weitere Informationen: VMK-Beschlüsse unter: www.verkehrsministerkonferenz.de