Verlängerung der KWK-Förderung gefordert
Eine Gutachterkommission im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kommt in einem, noch unveröffentlichtem, Evaluationsbericht zu dem Ergebnis, dass die KWK-Förderung über das Jahr 2022 verlängert werden sollte. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für die Förderung von KWK-Anlagen läuft zum 31. Dezember 2022 aus.
KWK wichtig für den Klimaschutz
Im Jahr 2016 führte die KWK-Erzeugung zu einer CO2-Einsparung von mindestens 27 Millionen Tonnen. Dabei weist die KWK-Technologie immer dann erhebliche Effizienzvorteile gegenüber einer ungekoppelten Erzeugung auf, wenn Brennstoffe zur Strom- und Wärmeversorgung eingesetzt werden und dies durch KWK-Anlagen anstatt durch Kraftwerke und Heizkessel erfolgt.
KWK-Anlagen werden im Rahmen einer Dekarbonisierungs-Strategie zunehmend im Verbund mit weiteren Wärmeerzeugern wie erneuerbaren Energien, Abwärme und größeren Wärmespeichern die Wärmeversorgung von einzelnen Objekten, Unternehmen und Wärmenetzen sicherstellen.
Netze umbauen und Förderung verlängern
Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass zur Nutzung erneuerbarer Energien und von Abwärme in den Wärmenetzen in vielen Fällen Anpassungen an den Netzen vorgenommen werden müssen.
Notwendig für die Planungssicherheit ist eine frühzeitige Verlängerung des KWKG bis 2025.
Das Ziel für das Jahr 2020 von 110 Terrawattstunden (TWh) Netto-KWK-Stromerzeugung wurde bereits im Jahr 2016 übertroffen.
Die Gutachter schlagen trotzdem vor, dass die Ausbauziele für 2020 und 2025 beibehalten und für 2030 ambitioniertere Ziele gesetzt werden. So sollte die KWK-Stromerzeugung einen Anteil an der regelbaren Stromerzeugung von 35 bis 40 Prozent haben. Zusätzlich soll der Anteil der erneuerbaren Wärme an der Fernwärmeerzeugung auf 30 Prozent gesteigert werden.
Anmerkung:
Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung und die Verlängerung der Förderung für diese hocheffiziente Technologie sind im Sinne des Klimaschutzes dringend geboten. Daher ist der Evaluierungsbericht grundsätzlich positiv zu bewerten. Es wäre jedoch gerade für die Kommunen und ihre kommunalen Unternehmen wichtig, wenn Förderungen nicht nur bis in das Jahr 2025, sondern bis 2030 verlängert werden würden. Nur so haben Unternehmen und Kommunen die Planungssicherheit, um die Wärmenetze umzubauen sowie neue KWK-Anlagen zu bauen und wirtschaftlich zu betreiben.