Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanfechtung;
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2018

Recht1

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Kleinkind die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren kann, wenn der deutsche „Scheinvater“ seine rechtliche Vaterschaft erfolgreich angefochten hat und der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zur Staatenlosigkeit führt.

LKT Rundschreiben Nr. 288/2018 [PDF-Dokument: 50 kB]

18.06.2018