Verordnung über die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden

Verwaltung

Am 16. Februar 2019 ist die Verordnung (EU) 2016/1191 über die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden in Kraft getreten. Mit der Verordnung soll der Verwaltungs- und Kostenaufwand für Unionsbürger bei der Vorlage öffentlicher Urkunden in anderen Mitgliedstaaten verringert werden. Behörden müssen auf die Bestätigung der Echtheit öffentlicher Urkunden aus dem ausstellenden Mitgliedstaat (Apostille) sowie auf die Beglaubigung von Kopien und Übersetzungen verzichten. Die Rechtswirkung der öffentlichen Urkunde richtet sich weiterhin nach nationalen Vorschriften. Die Verordnung dürfte für im Ausland lebende Unionsbürger bei der anstehenden Europawahl von Bedeutung sein und deren Wahlbeteiligung fördern. Die Landkreise sind insbesondere im Bereich der Sozialleistungen betroffen.

LKT Rundschreiben Nr. 136/2019 [PDF-Dokument: 50 kB]

26.02.2019