Verordnung für ein interoperables Europa

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Am 4. März 2024 beschlossen das Europäische Parlament und der Europäische Rat eine Verordnung über „Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union“ [2022/0379 (COD)]. Durch diese Verordnung soll die Zusammenarbeit der europäischen öffentlichen Verwaltungen gestärkt und vereinfacht werden. Hauptziel der Verordnung ist es, einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung in der EU zu setzen.

Weiteres Ziel der neuen Verordnung ist es, eine reibungslose Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Des Weiteren sollen Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Innovation und zur Verbesserung des Kompetenz- und Wissensaustauschs erfolgen. Die sogenannten regulatorischen Sandboxen, durch welche neue Technologien und Dienstleistungen unter der Kontrolle von Regulierungsbehörden getestet und entwickelt werden, sollen dazu beitragen, ein Ökosystem gemeinsamer Interoperabilitätslösungen für den öffentlichen Sektor der EU zu schaffen. So können gemeinsame Innovationen der europäischen öffentlichen Verwaltungen gefördert werden.

Schlüsselelemente der neuen Verordnung

  1. Zu den Schlüsselelementen der Verordnung für ein interoperables Europa zählen das Konzept und die Definition der „transeuropäischen digitalen öffentlichen Dienstleistungen“. Dabei gilt es das Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip zu beachten.
  2. Außerdem soll durch die Zusammenkunft von EU-Mitgliedstaaten, Regionen und Städten im Rahmen von Projekten eine strukturierte EU-weite Kooperation gewährleistet werden.
  3. Ein weiterer Aspekt beinhaltet die Leitung eines „multi-level governance“ Rahmens durch einen europäischen Interoperabilitätsausschuss.
  4. Des Weiteren ist die Schaffung eines europäischen Interoperabilitätsportals vorgesehen, durch welches interoperable Lösungen gemeinsam genutzt und wiederverwendet werden können.
  5. Darüber hinaus wird das Begehren einer Verhinderung der Überlastung der nationalen und lokalen Verwaltung zum Ausdruck gebracht.
  6. Schließlich bedürfe es der Übereinstimmung der regulatorischen Sandboxen mit den Bestimmungen des „artificial intelligence act“ (AIA) und der allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR).

Hintergrund

Experten entwickelten in den vergangenen Jahren ein weitreichendes Verfahren für die Zusammenarbeit im Bereich der Interoperabilität. Dieses basiert auf dem aktuellen Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF). Der EIF ist ein anerkanntes konzeptionelles Modell für Interoperabilität. Allerdings weist dieses auf Freiwilligkeit basierenden Vorgehen Grenzen auf. Infolgedessen forderten die EU-Mitgliedstaaten eine verstärkte europäische Zusammenarbeit bezüglich der Interoperabilität.

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19.03.2024