Verordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit im Zusammenhang mit COVID-19

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Mit zwei veröffentlichten Verordnungen verpflichtet das Bundesministerium für Gesundheit einerseits Krankenhäuser, ihre intensivmedizinischen Kapazitäten offenzulegen und untersagt andererseits Unternehmen, die in ihrem Auftrag Medizinprodukte und Schutzausrüstung einführen, diese in den freien Verkauf zu bringen. Eine veröffentlichte Anordnung zielt darauf ab, Daten von Personen, die nach Deutschland einreisen, zu erfassen und zu speichern.

LKT Rundschreiben Nr. 258/2020 [PDF-Dokument: 70 kB]

16.04.2020