Verpackungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Abfallwirtschaft

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Regelungen, die die bisherige Verpackungsverordnung ersetzen, treten überwiegend am 1. Januar 2019 in Kraft. Im parlamentarischen Verfahren wurde am Regierungsentwurf noch eine aus kommunaler Sicht wichtige Änderung vorgenommen, um die Rahmenvorgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gegenüber den dualen Systemen in der Praxis handhabbarer zu machen. Im Übrigen waren die vom Bundesrat und den kommunalen Spitzenverbänden formulierten Änderungsbegehren im Bundestag nicht mehrheitsfähig. Der Bundesrat hat das VerpackG im Ergebnis gebilligt. Es ist nun ratsam, dass die Landkreise die Zeit bis zum Inkrafttreten nutzen, um sich auf die Umsetzung der neuen Regelungen vorzubereiten.

LKT Rundschreiben Nr. 405/2017 [PDF-Dokument: 55 kB]

19.07.2017