Verurteilung eines ehemaligen Bürgermeisters wegen Untreue und Bestechlichkeit

Witrschaftskriminalität Diebstahl Geld

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 08.02.2023 – 3 StR 167/22 – die Verurteilung eines ehemaligen Bürgermeisters der Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz wegen Untreue und Bestechlichkeit für rechtskräftig erklärt. Zuvor hatte das Landgericht Mainz den Angeklagten wegen Bestechlichkeit in vier Fällen sowie Untreue in zwölf Fällen verurteilt.

Hintergrund war, dass zur Sanierung des desolaten Haushaltes verschiedene Grundstücke durch die Mitgliedsgemeinde vor dem Umlegungsverfahren angekauft und nach Erschließung gewinnbringend verkauft werden sollten. Die nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz erforderliche Schriftform wurde hierbei nicht eingehalten, zudem wurde der an sich zuständige Gemeinderat nicht einbezogen. Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Maklervertrages vereinbarten der Angeklagte und der frühere Mitangeklagte zudem, dass im Gegenzug ca. 10 % der Provision von der beauftragten Maklerfirma bzw. dem früheren Mitangeklagten an den SPD Ortsverein fließen sollten.

Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofes verwarf die Revision des Angeklagten, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe.

22.05.2023