Verwertung von Pfandsachen und Verwaltungsgut durch öffentliche Versteigerung über die Internetauktion des Zoll
Die Versteigerungsplattform „Zoll-Auktion“ des Hauptzollamtes Gießen eröffnet allen Behörden der Gebietskörperschaften, sowie den Anstalten und Stiftungen des deutschen Rechts auf der Internetseite
die Möglichkeit, bewegliche Gegenstände (insbesondere Fahrzeuge und mobiles Inventar etc.) öffentlich zu versteigern und somit eine wirtschaftliche Verwertung dieser Gegenstände zu erreichen. Die Nutzungsgebühr beträgt gegenwärtig pro Versteigerung 10 Euro für Sachgegenstände und 50 Euro für Fahrzeuge.
Die „Zoll-Auktion“ besteht seit dem Jahr 2001. Aktuell sind ca. 5.300 Anbieter und ca. 130.000 aktive Bieter registriert. Im Jahre 2018 hat die Plattform für diese einen Verwertungserlös von über 85 Mio. Euro erzielt. So hat u. a. der Bundesrechnungshof (BRH) bereits im Jahr 2010 die Verwertung marktgängiger Güter über die „Zoll-Auktion“ empfohlen. Diese Empfehlung hat der BRH in einem Bericht vom 25. Februar 2019 wiederholt.
Über Zoll-Auktion werden bewegliche Sachen öffentlich versteigert. Es handelt sich dabei um
- gepfändete, sichergestellte oder beschlagnahmte Sachen,
- ausgesonderte Gegenstände des Verwaltungsgebrauchs die als „Privatrechtliche Auktion“
besonders gekennzeichnet werden oder - sonstige Gegenstände, an denen der Bund, das Land oder die Kommune Eigentum erworben hat, wie z. B. Fundsachen (§§ 965, 978 BGB), unanbringbare Sachen (§ 983 BGB) und
Fiskalerbschaften (§ 1936 BGB).
Die Versteigerung erfolgt grundsätzlich nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts. Für Sachen, die nicht gepfändet, sichergestellt oder beschlagnahmt wurden, werden nach den Vorschriften des Privatrechts (§ 156 BGB) versteigert. Für Versteigerungen bei denen der Zuschlag einer juristischen Person erteilt wird, finden die Regelungen der §§ 373 ff. HGB Anwendung.
Die Auktionen verlaufen benutzerfreundlich und sicher. Zur Sicherheit der Bieterinnen und Bieter beschreiben die teilnehmenden Dienststellen die angebotenen Gegenstände ausführlich. Daneben geben Fotos und bei hochwertigen Gegenständen Gutachten Hinweise auf den Wert des angebotenen Artikels. Ein Mindestgebot sowie Start- und Endzeitpunkt der Auktion runden die Informationen ab.
Interessenten, die als aktive Bieter an der „Zoll-Auktion“ teilnehmen wollen, müssen sich online registrieren. Während der Auktion werden Bieter per E-Mail benachrichtigt, wenn sie überboten wurden oder den Zuschlag für einen Artikel erhalten haben.
Ein weiterer Service der „Zoll-Auktion“ ist ein elektronischer „Biet-Agent“, der automatisch bis zu einer vom Bieter zuvor festgelegten Höchstgrenze mitbietet.
Nach der Bezahlung können die ersteigerten Artikel bei den teilnehmenden Dienststellen abgeholt oder in den meisten Fällen auch zugesandt werden.
Für weitergehende Fragen steht die Redaktion der Zoll-Auktion telefonisch unter der Telefonnummer: 06621/955-0 und per E-Mail: redaktion@zoll-auktion.de zur Verfügung.