Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit beschlossen

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In einem vorherigen Beitrag hatten wir über den Entwurf eines Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit berichtet.

Der Landtag hat das Gesetz in zweiter Lesung in seiner Sitzung am 08.07.2019 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport (LT-Drs. 7/6250) unverändert beschlossen.

Mit dem Gesetz werden Bekanntmachungsmängel bei der Bildung und bei Änderungen im Mitglieder- und Aufgabenbestand von Zweckverbänden und bei einem Formwechsel von einem Zweckverband in eine Anstalt öffentlichen Rechts im Landkreis Burgenlandkreis rückwirkend für die Vergangenheit geheilt.

Die kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss des Landtages vorgeschlagen, aus Gründen der Rechtsklarheit für die Veröffentlichungsregelungen im KVG LSA und GKG LSA eine einheitliche Terminologie zu verwenden. Die von uns für eine neue Regelung in § 8 Abs. 5 GKG LSA vorgeschlagene Formulierung wurde vom Landtag allerdings nicht aufgegriffen.

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

16.07.2020