Vorerst keine Reparatur der StVO-Novelle
In der Sitzung des Bundesrats am 18.09.2020 konnte keine Einigung zwischen den Ländern über eine mögliche Reparatur der StVO-Novelle vom April 2020 erzielt werden. Der darin geänderte Bußgeldkatalog musste aufgrund eines Formfehlers außer Vollzug gesetzt werden.
Die in den Fachausschüssen des Bundesrats verabschiedeten Vorschläge fanden jeweils nicht die erforderliche absolute Mehrheit im Plenum.
Der Verkehrs- und Innenausschuss hatten zuvor übereinstimmend empfohlen, die StVO-Novelle inklusive der ergänzten Eingangsformel noch einmal neu zu erlassen - und dabei die ursprünglich beschlossenen, derzeit aber nicht angewandten Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts zu modifizieren: Fahrverbote sollten künftig nur bei Geschwindigkeitsverstößen an Gefahrstellen wie Autobahnbaustellen oder Schulen und Kindergärten sowie im Wiederholungsfall verhängt werden. Rasern sollten dafür aber höhere Bußgelder drohen. Dieser Vorschlag erhielt keine Mehrheit im Plenum.
Der Umweltausschuss hatte dafür plädiert, ausschließlich den Formfehler im Einleitungsteil der StVO-Novelle zu heilen, den Inhalt der damaligen Verordnung aber unverändert noch einmal neu zu erlassen. Auch diese Empfehlung fand in der Plenarsitzung nicht die erforderliche absolute Mehrheit.
Anmerkung:
Der vom Verkehrs- und Innenausschuss des Bundesrats vorgelegte Kompromissvorschlag, die Bußgelder deutlich zu erhöhen, aber Fahrverbote weiterhin erst bei deutlicheren Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit bzw. wiederholten Verstößen zu verhängen, geht in die richtige Richtung.