Windgipfel und Eckpunkte einer Windenergie-an-Land-Strategie
Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck hat am 22. März 2023 im Rahmen eines ersten Windenergiegipfels die neue „Windenergie-an-Land-Strategie“ des BMWK vorgestellt. Ziel des BMWK ist es, den Windkraftausbau weiter voranzutreiben und Hürden abzubauen. Im Mittelpunkt stand eine breite Palette von möglichen Maßnahmen, die für eine Ausweitung und Beschleunigung bei der Planung, Genehmigung und beim Zubau von Windenergie an Land sorgen sollen.
Eckpunkte der Strategie
Der Windgipfel knüpft an den ersten PV-Gipfel vom 10. März 2023 an. In den kommenden Wochen sollen laut BMWK mit den Akteuren eine Reihe von Handlungsfeldern und Maßnahmen identifiziert und beraten werden. Das reicht von der besseren Anreizwirkung des EEG und bessere Finanzierungsbedingungen für Direktverträge zwischen Energieerzeugern und Stromverbrauchern über die weitere Erleichterung von Repowering bis hin zur Frage, wie Windflächen für die Versorgung der Industrie zur Verfügung gestellt werden können. Auch der zügige Transport von Windkraftanlagen, die Sicherung von Flächen sowie Standardisierungsfragen spielen eine Rolle. Folgende Eckpunkte hat das BMWK benannt, die nun konsultiert und weiter beraten werden:
- Ausbau mit dem EEG fördern
- Geschäftsmodelle außerhalb des EEG flankieren
- Bestandsanlagen erhalten und Repowering beschleunigen
- Kurzfristig mehr Flächen – v. a. für die Versorgung der Industrie
- Genehmigungsverfahren weiter vereinfachen und beschleunigen
- Flächensicherung erleichtern
- Gesellschaftlicher Rückhalt: Akteursvielfalt stärken und Kommunen am Ausbau beteiligen
- Wertschöpfung und Produktionskapazitäten in Deutschland stärken
- Fachkräftesicherung
- Transport/Infrastruktur für die Errichtung von WEA erleichtern
- Technologische Entwicklung vorantreiben
- Verteilnetzausbau optimieren und mit Ausbau synchronisieren
Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB)
Der DStGB hat die Absicht, den Windenergieausbau zu beschleunigen, grundsätzlich begrüßt. Mit Blick auf die konkrete Umsetzung der Einzelmaßnahmen kommt es indes auf eine enge Abstimmung der beteiligten Bundesressorts untereinander sowie mit den Ländern und Kommunen an. Inhaltlich sinnvoll erscheinen etwa angekündigte weitere Verfahrenserleichterungen auf Genehmigungsebene, wie z. B. weitere Standardisierungen im Artenschutz, die Erstellung von Vollzugsleitfäden zur EU-NotallVO und zum BNatSchG sowie die Weiterentwicklung der Methode zur Ermittlung von Störungen bei Funknavigationsanlagen (Berechnung der Vorbelastungen). Auch die Beschleunigung des Repowering (sog. Delta-Prüfungen bei öffentlichen Belangen) sowie die Beschleunigung der Flächenbereitstellung sind von hoher kommunaler Relevanz. Zu letzterem hat das BMWK – zunächst sehr allgemein – auf die „Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume“ durch eigenständige Planung über die Flächenkulissen der Regionalplanung hinaus sowie auf eine mögliche Teil-Privilegierung der Windenergie auf bereits vorbelasteten Flächen (z. B. an Autobahnen oder Schienenwegen) hingewiesen.
Seitens des DStGB wurde hierzu deutlich gemacht, dass die aktuelle (und neue) Regelungssystematik, die eine landesplanerische Flächenausweisung sowie zukünftig eine Positivplanung vorsieht, durch neue Privilegierungstatbestände nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden darf. So wäre ein kommunales Einvernehmenserfordernis das Mindeste, was nach Auffassung des DStGB auch nicht verhandelbar wäre. Diesbezüglich wurde bereits eine enge Abstimmung auch mit dem fachlich zuständigen Bundesbauministerium verabredet.
Der DStGB hat gegenüber Minister Habeck zudem erneut auf das Erfordernis einer verbindlichen finanziellen Beteiligung der Kommunen an der Wertschöpfung beim Windenergieausbau (und auch bei der PV) hingewiesen. Das BMWK hat zu diesem Punkt seine Unterstützung zugesagt, indes auf weiteren Abstimmungsbedarf mit anderen beteiligten Ressorts verwiesen. Minister Habeck hat darüber hinaus angekündigt, dass Erleichterungen bei den Netzentgelten für vom Ausbau der erneuerbaren Energien besonders betroffenen Netzgebiete geprüft werden. Dies wurde ebenfalls seitens des DStGB unterstützt.
Wie geht es weiter?
Die finale „Windenergie-an-Land-Strategie“ soll im Rahmen eines zweiten Windkraft-Gipfels voraussichtlich im Mai d. J. vorgestellt werden.