Zinsen nach § 233a AO für die Gewerbesteuer im Jahr 2019;
BMF-Schreiben zu Anwendungsfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist und der zinsfreien Karenzzeit durch das Gesetz vom 15.02.2021 (BGBl. I S. 237)
Wir kommen zurück auf einen vorherigen Beitrag,in welchem wir über das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenden Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 berichtet hatten. Mit diesem Gesetz wurden angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation die Erklärungsfrist in beratenden Fällen (§ 149 Abs. 3 AO) und die zinsfreie Karenzzeit (§ 233a Abs. 2 AO) für den Veranlagungszeitraum 2019 um fünf bzw. sechs Monate verlängert. Mit Schreiben vom 15.04.2021 gibt das Bundesministerium der Finanzen Hinweise zu sich hieraus ergebenden Anwendungsfragen (u. a. zum Verspätungszuschlag). Das BMF-Schreiben ist als [Anlage] zu diesem Beitrag veröffentlicht. Außerdem steht es auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de; Service/Publikationen/BMF-Schreiben) zum Download zur Verfügung.