Zinssatz bei Vollverzinsung nach der Abgabenordnung künftig bei 1,8 Prozent

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Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gemäß § 233a Abgabenordnung (AO) wird in Zukunft 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr betragen. Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 die Senkung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahler beschlossen. Mit der Neuregelung wird den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses vom 08.07.2021 – Aktenzeichen 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 – Rechnung getragen, den Zinssatz für diese Zinsen ab 01.01.2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten. Der Zinssatz betrug bisher 1,6 Prozent im Jahr.

Zukünftig soll die Angemessenheit des neuen Zinssatzes alle zwei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume evaluiert werden. Die erste Evaluierung soll zum 01.01.2024 erfolgen.

Die Neuregelung trage den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die Neuregelung gewährleiste Rechts- und Planungssicherheit für Bürger, Unternehmen und Finanzbehörden und sei einfach in der praktischen Anwendung. Bei sehr häufigen Zinssatzänderungen würde die Verständlichkeit von Zinsbescheiden erheblich vermindert. Die Bundesregierung erläutert auch, warum sie die Verzinsung nicht völlig abschafft. Davon würden vor allem solche Steuerpflichtigen profitieren, die unvollständige und unrichtige Steuererklärungen abgeben oder den Abschluss von Betriebsprüfungen hinauszögern würden. Als weiteres Argument wird genannt, dass die Wiedereinführung einer Vollverzinsung bei steigenden Zinsniveau mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Die in diesem Gesetz gefundene Lösung erscheint sachgerecht.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 08.07.2022 diesem zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung und damit der Absenkung des Zinssatzes zugestimmt. Das Gesetz wurde am 21.07.2022 im Bundesgesetzblatt I S. 1142 veröffentlicht und ist am 22.07.2022 in Kraft getreten.

28.07.2022