Zivilschutz und Zivile Verteidigung

Sirene Warnung Katastrophe

Auf Grundlage der Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) will die Bundesregierung den Zivilschutz stärken. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 20/5112) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Bundestags-Drucksache 20/4592) hervor.

Ein Konzept zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion, die Richtlinie für das Zivile Melde- und Lagewesen in einer Krise und im Verteidigungsfall sowie die Richtlinie Zivile Alarmplanung seien bereits erlassen worden beziehungsweise würden mit Nachdruck erarbeitet.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) habe überdies aus aktuellem Anlass den Ausbau der Zivilschutzfähigkeiten initiiert. Dies betreffe insbesondere den Bereich der Warnung der Bevölkerung. Zu nennen seien hier insbesondere die Einführung von Cell Broadcast als neuem Warnkanal für Warnungen als Textnachrichten auf Mobiltelefone, die gemeinsam mit den Ländern vorgesehene Einführung eines georeferenzierten Warnmittelkatasters, in dem die Warnmittel von Bund, Ländern und Kommunen dargestellt sind, und die Umsetzung des Sirenenförderprogramms des Bundes zur Erhöhung des bundesweiten Sirenenbestandes.

Zudem wird aktuell eine Bestandsaufnahme der noch bestehenden Schutzräume wie etwa Bunkeranlagen durchgeführt. Ziel sei eine konzeptionelle Weiterentwicklung zum Aufbau eines geeigneten und umsetzbaren Programms zum physischen Schutz der Bevölkerung. Zusätzlich sei die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen (Resilienzstrategie) im Juli 2022 vom Bundeskabinett beschlossen worden und werde umgesetzt.

Zur Umsetzung der Maßnahmen im Zivilschutz erhalten die Haushalte des Bundesamtes für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) laut Bundesregierung „für das Jahr 2023 einen deutlichen Zuwachs im Vergleich zu den regulären Haushaltsansätzen des Jahres 2019“. Während beispielsweise „dem BBK im Jahr 2019 (dem letzten regulären Haushaltsjahr ohne Sondermittel aus dem Konjunkturprogramm) 144 Millionen Euro zur Verfügung standen, werden es im Jahr 2023 bereits über 200 Millionen Euro sein“, wird weiter ausgeführt.

Anmerkung:

Um den alten und neuen Herausforderungen gerecht zu werden und Deutschland krisenfest zu machen ist eine Modernisierung des Bevölkerungsschutzes essenziell. Dazu muss die verfassungsmäßige Trennung von Katastrophen- und Zivilschutz hinterfragt und die Zusammenarbeit der föderalen Ebenen gestärkt werden, so wie dies ansatzweise bereits beim Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz geschieht (GeKoB). Institutionell ist darüber hinaus eine Stärkung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erforderlich. Zugleich müssen die Schnittstellen von Zivil- und Katastrophenschutz effektuiert werden. Dies betrifft neben der Warnung der Bevölkerung durch eine funktionierende Warnmittelkette die flächendeckende Umsetzung eines Schutzraumkonzeptes zusammen mit den Kommunen und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Finanzmittel. In diesem Zusammenhang ist eine finanzielle Unterstützung der Kommunen durch Bund und Länder bei Personalgestellungen für das GeKoB wichtig.

22.02.2023