Zulässigkeit einer kommunalen Wettbürosteuer;
Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2017
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Wettbürosteuer als kommunale Aufwandsteuer grundsätzlich zulässig ist, und in diesem Kontext verschiedene, über den konkreten Fall hinausgehende grundsätzliche Ausführungen zur Zulässigkeit und den Grenzen der Erhebung örtlicher Aufwandsteuern getätigt.
LKT Rundschreiben Nr. 561/2017 [PDF-Dokument: 66 kB]
17.10.2017