Zulässigkeit von Cash-Pooling und Erfassung in der amtlichen Statistik
Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (MI) hat sich bereits im Rahmen eines Erlasses vom 17.06.2021 zu den Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen des Cash-Pooling in Kommunen geäußert. Anlass hierfür war eine Anfrage einer Kommunalaufsichtsbehörde aufgrund der Erweiterung des Merkmalkatalogs des statistischen Bundesamtes zur Erfassung von Cash-Pooling in der jährlichen Schulden-und Finanzvermögensstatistik. [mehr]
21.12.2022