Zuständigkeit der Ausländerbehörden für die Aufhebung eines vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verfügten Einreise- und Aufenthaltsverbots;
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2018
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Ausländerbehörden für die nachträgliche Aufhebung eines vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach § 11 Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes gegen einen Ausländer verfügten Einreise- und Aufenthaltsverbots sachlich zuständig sind.
LKT Rundschreiben Nr. 051/2018 [PDF-Dokument: 45 kB]
31.01.2018