Zweites Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften

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Das Zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften ist am 10. November 2020 in Kraft getreten. Es setzt den rechtlichen Rahmen für die Internetbekanntmachung sowie elektronische Abstimmungen. Außerdem wird die Möglichkeit eröffnet, in außergewöhnlichen Notsituationen notwendige Sitzungen mittels Videokonferenzen durchzuführen. Das Gesetz stellt erfreulicherweise klar, dass die Haushaltssatzung zur Heilung von Verfahrensfehlern auch noch nach Abschluss des Haushaltsjahres geändert oder erlassen werden kann.

LKT Rundschreiben Nr. 807/2020 [PDF-Dokument: 75 kB]

12.11.2020