Zweites Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes

Katastrophenschutz

Das Zweite Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes tritt am 1. Mai 2020 in Kraft. Mit dem Gesetz werden die Freistellungsregelungen der THW-Helfer ausgedehnt. Für die Landkreise besonders relevant ist ferner, dass das Gesetz um eine Kostenverzichtsregelung ergänzt worden ist. Danach müssen Gefahrenabwehrbehörden, die das THW um Hilfe ersuchen, künftig im Regelfall nicht mehr damit rechnen, dass das THW von ihnen die Erstattung seiner Auslagen verlangt.

LKT Rundschreiben Nr. 287/2020 [PDF-Dokument: 69 kB]

28.04.2020