Hinweise zur Beantwortung von Anfragen
Die Beratung unserer Mitglieder ist eine der wichtigsten Aufgaben der Landesgeschäftsstelle. Dabei sollen die Auskünfte umfassend, praxisgerecht und fundiert sein. Das ist zeitintensiv und bei der Fülle der Anfragen sind Verzögerungen in der Beantwortung nicht immer zu vermeiden.
Um die Bearbeitung in Ihrem Interesse zu vereinfachen und zu beschleunigen, bitten wir, folgendes Verfahren einzuhalten:
- vollständige, aber möglichst kurz gefasste Darstellung des Sachverhalts
- eigene Lösung mit Begründung und Angabe der Rechtsquellen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen)
- Verwaltungsvorschriften, aber auch Urteile u. ä. mit Fundstelle und Darstellung von Zweifelsfragen
- Beifügung von ggf. vorliegenden Stellungnahmen, insbesondere der Kommunalaufsichtsbehörde
- Unterzeichnung ausschließlich durch den Hauptverwaltungsbeamten oder dessen Vertreter.
Wenn dieses Verfahren eingehalten wird, kann sich die Bearbeitung in der Landesgeschäftsstelle in vielen Fällen auf eine Überprüfung und einen kurzen Hinweis beschränken. Die Verkürzung der Bearbeitungszeit kommt allen Mitgliedern des SGSA zugute.
Zur Vermeidung von Interessenkollisionen weisen wir darauf hin, dass Anfragen einzelner Mitglieder von Gemeinde-, Stadt- und Verbandsgemeinderäten oder von Fraktionen in der Regel nicht beantwortet werden können. Nach der Satzung des SGSA haben die Verbandsmitglieder als Gebietskörperschaften Anspruch auf Beratung und werden uns gegenüber durch die Hauptverwaltungsbeamten vertreten.