Zivilgesellschaftlichen Protest gegen Neonazikonzerte unterstützen – Kommunen nicht allein lassen
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 31.01.2014 folgenden Beschluss (Drs. 6/2712) gefasst:
„Der Landtag von Sachsen-Anhalt spricht allen Bürgerinnen und Bürgern, gesellschaftlichen Gruppen, Vereinen und Institutionen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung durch ihren friedlichen Protest gegen rechtsextremistische Musikveranstaltungen verteidigen seine umfassende Unterstützung aus. Auch die steigende Zahl derartiger rechtsextremistischer Musikveranstaltungen in Sachsen-Anhalt verdeutlicht, dass es einer starken Zivilgesellschaft bedarf, um - neben den vorhandenen behördlichen Instrumenten - rechtsextremistischen Musikveranstaltungen effektiv entgegentreten zu können. Hierzu leistet das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit und das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus einen wichtigen Beitrag.
Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung zur weiteren Unterstützung der mit rechtsextremen Versammlungen und Veranstaltungen befassten Behörden kurzfristig wirkende Maßnahmen, wie etwa die Schaffung einer Organisationseinheit im Landeskriminalamt zur Erkennung verbotener oder indizierter rechtsextremistischer Musik veranlasst hat. Daneben vermag eine noch stärkere Sensibilisierung von kommunalen Behörden für die Problematik zielführend sein. Ebenso erscheint geboten, Kommunen im Bedarfsfall noch enger fachaufsichtlich zu begleiten und in Einzelfällen von aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um möglichst rechtsichere Entscheidungen zu gewährleisten. Der Landtag bittet in diesem Zusammenhang die Landesregierung zu prüfen, ob durch eine mögliche Veränderung der Zuständigkeit für die Bearbeitung entsprechender Genehmigungsverfahren Synergien zu erzielen wären.
Der Landtag geht ferner davon aus, dass von allen rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Auflagenverfügungen bis hin zum Abbruch von rechtsextremistischen Musikveranstaltungen nach Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Gebrauch gemacht wird.“