Aktualisierung des Satzungsmusters zur Erhebung einer Hundesteuer
Wir kommen auf einen vorherigen Beitrag zurück, mit welchem wir ein überarbeitetes Satzungsmuster einer Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer einschließlich der Erläuterungen veröffentlicht hatten. Bei der Überarbeitung dieses Satzungsmusters wurde eine Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) übersehen, was nunmehr eine Aktualisierung des Satzungsmusters in § 6 Abs. 4 Satz 2 des Satzungsmusters zur Folge hatte.
Anders als nach dem bisherigen Satzungsmuster, welches hinsichtlich der Besteuerung gefährlicher Hunde sowohl Vermutungshunde als auch Hunde, die sich im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 HundeG LSA als gefährlich erwiesen haben einer erhöhten Besteuerung unterwarf, sieht das Satzungsmuster nunmehr ausschließlich für sogenannte „Vorfallshunde“ eine erhöhte Besteuerung vor.
Das aktualisierte Satzungsmuster und die Erläuterungen dazu stehen in unserem Internetangebot unter
www.kommunales-sachsen-anhalt.de
(SGSA/Mitgliederservice/Mitgliederinformationen/Arbeitshilfen/Finanzen)
unter der Überschrift „Satzungen und Verordnungen“, „Hundesteuersatzung“ zum Download bereit.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass dieses Satzungsmuster lediglich eine Anwendungshilfe darstellt und im Hinblick auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu prüfen ist, ob die Regelungen so, wie von uns vorgeschlagen, übernommen werden können.