EU-Beihilferecht-Konsultation zur Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung zur Förderung des Green Deals und der Digitalisierung

geld wachstum

Die EU-Kommission hat jüngst eine Konsultation zu geplanten Änderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) durchgeführt und hat hierzu Erläuterungen zum geänderten Vorschlag veröffentlicht. Ziel der Überarbeitung der AGVO ist es nach Aussage der Kommission, öffentliche Finanzierungen zu fördern, die zur Verwirklichung des Grünen Deals und der Industrie- und der Digitalstrategie beitragen.

Mit der AGVO werden bestimmte Gruppen von staatlichen Beihilfen für mit dem AEUV vereinbar erklärt, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Beihilfen müssen nicht bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden (Freistellung von der Anmeldepflicht).

Inhaltlich soll mit den geplanten Änderungen der AGVO den Überarbeitungen verschiedener Beihilfeleitlinien Rechnung getragen werden. Die Annahme der überarbeiteten AGVO ist für das erste Halbjahr 2022 geplant. Die Änderungen betreffen folgenden Bereiche:

Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Die Möglichkeiten zur Unterstützung verschiedener Arten von „grünen“ Projekten sollen erweitert werden. Diese Projekte können z. B.

  • die Verringerung von CO2-Emissionen,
  • die Rehabilitierung von natürlichen Lebensräumen und Ökosystemen,
  • den Schutz bzw. die Wiederherstellung der Biodiversität,
  • saubere oder emissionsfreie Fahrzeuge sowie
  • die Lade- und Betankungsinfrastruktur

betreffen.

Es sollen neue „grüne“ Kriterien für große energieintensive Unternehmen eingeführt werden, um die Energieeffizienz zu steigern und Treibhausgasemissionen erheblich zu verringern.

Die bestehenden Freistellungen von Investitions- und Betriebsbeihilfen für erneuerbare Energien sollen auf Speicherprojekte ausgeweitet werden, die direkt mit neuen oder bestehenden Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien verbunden sind.

Investitionen in grünen Wasserstoff sollen durch Investitionsbeihilfen für umweltfreundliche Wasserstoffprojekte und Wasserstoffinfrastruktur erleichtert und Be­triebsbeihilfen für kleine Anlagen von der Anmeldepflicht befreit werden.

Für Gebäuderenovierungsprojekte sollen durch Einführung höherer Beihilfehöchstintensitäten für freigestellte Beihilfen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Anreize geschaffen werden. Diese soll gegeben sein, wenn die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz zu einer erheblichen Verringerung des Primärenergieverbrauchs führt.

Regionalbeihilfen

Betriebsbeihilfen werden zur Verhinderung und Verringerung der Abwanderung auf Gebiete mit geringer (statt bisher sehr geringer) Bevölkerungsdichte ausgeweitet. Die Regelungen für den Ausschluss von Braunkohle, Breitband- und Forschungsinfrastrukturen sowie die Einbeziehung von Kunstfasern und Schiffbau werden angepasst.

Die Anmeldeschwellen für Regionalbeihilfen unter Berücksichtigung aller unterschiedlicher Beihilfeintensitäten werden angepasst und höhere Schwellenwerte für KMU vorgesehen, die ein Vorhaben von weniger als 50 Mio. Euro durchführen.

Daneben werden Änderungen für Beihilfen für Risikofinanzierungen sowie für Forschung, Entwicklung und Innovation vorgenommen.

Die vorgesehenen Änderungen der AGVO nebst Erläuterungen der EU-Kommissionen können auf unserer Internetseite unter www.kommunales-sachsen-anhalt.de unter der Rubrik Mitgliederservice/Themengebiete/Wirtschaft und Verkehr abgerufen werden.

25.11.2021