Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Gesetze (Dienstrechtliches Änderungsgesetz – DRÄG LSA), LT-Drs. 8/1137 vom 10.05.2022
Das Ministerium der Finanzen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vorgelegt. Mit diesem Gesetzentwurf soll in erster Linie eine Änderung des Landesbeamtengesetzes erfolgen, insbesondere die Familienfreundlichkeit im Rahmen der Attraktivitätssteigerung des Landes Sachsen-Anhalt zur Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung noch weiter ausgebaut werden. Weiter ist beabsichtigt, das Gesetz an die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts anzupassen. Das betrifft vor allem eine Neuordnung des Rechtes der dienstlichen Beurteilung.
Die Kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt haben mit Schreiben vom 22.03.2022 gemeinsam zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Stellung genommen und insbesondere folgendes gefordert:
- § 8a LBG LSA-E (Einstellungsaltersgrenze): die Ergänzung einer Ausnahmeregelung für die Kommunen, wie sie bereits in § 5 LVO LSA i. d. F. v. 27.01.2010 enthalten war,
- § 9 LBG LSA-E (Stellenausschreibung): den Verzicht auf eine Ausschreibungspflicht und die Beibehaltung der bisherigen Regelung für mittelbare Landesbeamte (in § 9 Satz 2, Halbsatz 2 LBG LSA),
- § 21 LBG LSA-E (Dienstliche Beurteilung): den Verzicht auf eine Regelbeurteilung alle drei Jahre und die Beibehaltung der aktuellen Formulierung, hilfsweise die Eingrenzung des Anwendungsbereiches auf unmittelbare Landesbeamte,
- § 63 LBG LSA-E (Arbeitszeit): den Verzicht auf das Einfügen von § 63 Abs. 1 Satz 4, wonach Teilzeitbeschäftigte nur im anteilig reduzierten Umfang zur Mehrarbeit herangezogen werden dürfen; dies sollte der Entscheidung des kommunalen Dienstherrn obliegen.
Letztlich wurde keiner der von uns vorgebrachten Punkte von der Landesregierung aufgegriffen, die den Entwurf zwischenzeitlich in den Landtag eingebracht hat.
Die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Gesetze (LT-Drs. 8/1137 vom 10.05.2022, 49 Seiten) erfolgte in der Landtagssitzung am 18.05.2022 ohne Debatte.
Der Gesetzentwurf wurde federführend in den Ausschuss für Finanzen sowie mitberatend in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz überwiesen.
Die Beratung im Ausschuss für Finanzen fand am 02.06.2022 und im Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz fand am 08.06.2022 statt.
Die Kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt haben mit Schreiben vom 01.06.2022 gemeinsam zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und darin die oben genannten Forderungen erneut vorgetragen und entsprechende Änderungen vorgeschlagen.
Unsere Stellungnahmen vom 22.03.2022 und vom 01.06.2022 sind auf unserer Internetseite abrufbar unter: www.kommunales-sachsen-anhalt.de in der Rubrik SGSA/ Mitgliederservice / Mitgliederinformationen / Stellungnahmen.
Die zweite Lesung und Beschlussfassung des Gesetzentwurfs soll durch den Landtag voraussichtlich noch vor Sommerpause erfolgen.