Handreichung zur Anwendung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
Zur frühzeitigen Information über die Anwendung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Ländern und Forstverbänden Anfang September d. J. eine Hilfestellung an die Hand gegeben: Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Ländern wurde eine Handreichung erarbeitet, um eine rechtsichere und praktikable Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft zu ermöglichen. Dabei wurden auch Waldbesitzerverbände konsultiert.
Die Handreichung gibt einen allgemeinen Überblick über die Regelungen der EUDR, die für die heimische Erzeugung und Vermarktung von Holz von Bedeutung sind. Anhand von praxisnahen Beispielen werden konkrete Lösungswege für deren Umsetzung aufgezeigt. Damit soll der zurzeit beste Wissensstand dargestellt werden, wie eine praktikable Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft möglich sein kann. Das BMEL prüft fortlaufend, wo es in der Handreiche Aktualisierungsbedarf aufgrund neuer Entwicklungen gibt.
Parallel setzt sich das BMEL bei der EU weiterhin für eine Verschiebung des Anwendungsstarts der EUDR ein, um eine effiziente, praktikable und bürokratiearme Anwendung sicherzustellen. Bereits im April haben auf Initiative von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zusammen mit Bundesumweltministerin Steffi Lemke mehrere EU-Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission appelliert, die notwendigen Grundlagen für eine effiziente Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte zu schaffen. Das BMEL verfolgt den Stand der noch ausstehenden Arbeiten zur Umsetzung der EUDR in Brüssel mit großer Besorgnis – dazu gehört insbesondere das noch ausstehende Benchmarking, also die Risikoeinstufung der Länder. Bundesminister Özdemir hat daher beim Agrarrat im Juli die Europäische Kommission aufgefordert, den Anwendungsstart der EUDR zu verschieben – eine Entscheidung der Kommission steht noch aus. Das BMEL setzt sich angesichts der weiter verstrichenen Zeit auf EU-Ebene daher mit Nachdruck für eine Verlängerung der Übergangsphase ein. Die aufgetretenen Verzögerungen haben mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das eine angemessene Vorbereitung der Wirtschaft auf die planmäßige Anwendung der EUDR angesichts der knappen zeitlichen Vorgaben deutlich erschwert. Das BMEL nimmt die Sorgen der Länder und Waldbesitzenden sehr ernst. Auch deshalb hat das BMEL nun mit der Handreiche die Initiative ergriffen, um der Forstwirtschaft erste Informationen bereitzustellen.
Anmerkung:
Vom Grundsatz her sind die Maßnahmen zur Eindämmung der globalen Entwaldung und Waldschädigung begrüßenswert. Allerdings geht die EU-Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten weit über dieses Ziel hinaus. Sie überfordert die deutsche Forst- und Holzbranche dadurch, dass eine Kontrollbehörde auch für deutsche Wälder den Ort des Einschlages überprüfen will. Dafür müssen auch die kommunalen Waldbesitzer die Geodaten der Grundstücke, auf denen Holz eingeschlagen wurde, mit tausenden weiteren Datensätzen in eine behördliche Datenbank der EU einpflegen. Was sich als „Dokumentations- und Sorgfaltspflicht“ der gesamten Wertschöpfungskette „sehr geschmeidig“ anhört, ist in Wirklichkeit das von der Politik selbst angeprangerte Bürokratiemonster.
Durch diese Entwaldungsverordnung wird weder in Deutschland noch in anderen europäischen Ländern mit nachhaltiger Forstwirtschaft auch nur ein einziger Hektar Wald vor einer vermeintlichen Rodung geschützt. Die Adressaten solcher Kontrollen und Überwachungen sind nicht in unserer nachhaltigen und gepflegten Forstwirtschaft zu suchen. Daher setzt sich der DStGB für eine Verlängerung des Umsetzungszeitraumes der EUDR um mindestens zwei Jahre als ersten Schritt ein.
So haben auch die Agrarministerkonferenz und der Bundesrat in den vergangenen Monaten mehrfach auf die viel zu knapp bemessene Umsetzungszeit und den unverhältnismäßigen und unnötigen Nachweisaufwand hingewiesen. Sie drängen ebenfalls auf eine Verschiebung der Umsetzungsfrist und eine Entlastung von vermeidbarer zusätzlicher Bürokratie.
Die Handreichung kann aus unserem Informationsangebot heruntergeladen werden unter
www.kommunales-sachsen-anhalt.de
(SGSA Mitgliederservice/Themengebiete/Bauen, Vergabe, Umwelt/ Umwelt).