Handreichung zur Anwendung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte
Für den Konsum von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der Europäischen Union (EU) werden an anderen Orten der Welt Wälder gerodet. Bis zu 90 % der globalen Entwaldung gehen laut der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf Rodungen für die Landwirtschaft zurück. Für einen erfolgreichen internationalen Waldschutz müssen auch Agrarrohstoffe entwaldungs- und waldschädigungsfrei produziert werden.
Ziel der EU-Verordnung (2023/1115) vom 31.05.2023 zu entwaldungsfreien Produkten (kurz: EUDR) ist daher, den europäischen Beitrag zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung, zu Treibhausgasemissionen und zum weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt zu verringern. Danach dürfen künftig bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch dann in der EU in den Verkehr gebracht, bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, sie nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und für sie eine sogenannte Sorgfaltserklärung vorliegt.
Entwaldungsfrei bedeutet, dass die relevanten Rohstoffe nicht auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden oder – im Falle von Holz und Holzerzeugnissen – dass das Holz aus dem Wald geschlagen wurde, ohne, dass es dort nach dem 31.12.2020 zur Waldschädigung gekommen ist. Gegenstand der Verordnung sind die relevanten Rohstoffe Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Palmöl, Soja und Rinde sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse.
In diesem Zusammenhang informierten wir mit einem Beitrag über den Vorschlag der EU-Kommission auf eine Verlängerung der Einführungszeit der EUDR von 12 Monaten. Damit reagierte die EU-Kommission auf die Bedenken, die eine Vielzahl von globalen Stakeholdern und Interessengruppen hinsichtlich des ursprünglich gedachten Umsetzungstermins zum 30.12.2024 für große und mittlere Unternehmen und zum 30.06.2025 für Kleinst- und kleine Unternehmen vortrugen. Der Verlängerung stimmte das EU-Parlament im Dezember 2024 zu, sodass die Verordnung nunmehr am 30.12.2025 für Großunternehmen bzw. am 30.06.2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft tritt.
Mit einem vorherigen Beitrag haben wir bereits über eine Handreichung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für eine rechtssichere und praktikable Anwendung der EUDR berichtet.
Nunmehr hat das BMEL erneut eine aktualisierte Handreichung zur Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft in Deutschland veröffentlicht. Gegenüber der in 2024 veröffentlichten Handreichung erfolgte eine Aktualisierung hinsichtlich der entsprechend überarbeiteten Leitlinien und FAQs der EU-Kommission. Ziel der Handreichung ist es nach wie vor, Eigentümern von kleinen Privatwäldern, forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen und den Kommunen angesichts von bestehenden Fragestellungen zur EUDR eine Hilfestellung anzubieten und eine effiziente und praktikable Anwendung in der Forstwirtschaft zu ermöglichen
Die Handreichung gibt einen allgemeinen Überblick über die Regelungen der EUDR, die für die heimische Erzeugung und Vermarktung von Holz von Bedeutung sind und zeigt anhand von praxisnahen Beispielen konkrete Lösungswege für deren Umsetzung auf. Sie soll den zurzeit besten Wissensstand darstellen, wie eine praktikable Anwendung der EUDR in Deutschland möglich sein kann.
Die aktualisierte BMEL-Handreichung kann in unserem Internetangebot heruntergeladen werden unter:
www.kommunales-sachsen-anhalt.de
(SGSA Mitgliederservice/Themengebiete/Bauen, Vergabe, Umwelt/Umwelt).
Mit der Kontrolle der in Deutschland niedergelassenen Marktteilnehmern und Händlern ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betraut. Zu ihren Aufgaben gehören die Feststellung, Beseitigung und Verhinderung von Verstößen, die Ergreifung vorläufiger bzw. sofortiger Maßnahmen, die Ahndung von Verstößen und die Zusammenarbeit mit Zollbehörden, mit (Zoll-) Behörden anderer Mitgliedstaaten und der Kommission.
Weitere Informationen zur Umsetzung der EUDR finden Sie auf der Webseite der BLE unter: https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Lieferketten_node.html