Leistungskostengutachten zur ÖPNV-Finanzierung bis 2030
Um die Klimaziele 2030 im Verkehrsbereich und die damit verbundenen Zielvorgaben einer Minderung der CO2-Emissionen im Personenverkehr zu erreichen ist es u. a. erforderlich, die Betriebsleistungen im schienen- und straßengebundenen ÖPNV (SPNV und ÖSPV) umfangreich auszuweiten.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat im Rahmen eines Leistungskostengutachtens ermittelt, wieviel Nachfrage auf den öffentlichen Verkehr und den nichtmotorisierten Verkehr verlagert werden muss und welche Angebotsausweitungen im ÖPNV zu welchen Kosten dafür notwendig sind. Für die Kostenermittlung wurde dabei auf ermittelte Daten von VDV-Mitgliedsunternehmen sowie einigen ÖPNV-Aufgabenträgern zurückgegriffen.
Insgesamt wurden über alle Sparten 60 % mehr Betriebsleistung einschließlich des Deutschland-Taktes im SPNV und einer offensiven Nutzung des im Rahmen der PBefG-Novelle neu eingeführten Linienbedarfsverkehrs im ländlichen Raum projektiert. Im Jahr 2030 beträgt der finanzielle Mehrbedarf der Branche im ÖPNV dabei etwa 11 Mrd. Euro, über den gesamten Zeitraum werden 48 Mrd. Euro zusätzlich benötigt. Dies stellt eine erhebliche Herausforderung dar, finanziell wie auch operativ.
Diese Grundlagen, sowohl in der Höhe als auch mit dem damit verbundenen Mittelaufwuchs, hat sich die Verkehrsministerkonferenz (VMK) bereits in einer Sonderkonferenz im Juni 2021 zu eigen gemacht.
Das Gutachten kann aus unserem Internetangebot abgerufen werden unter:
www.kommunales-sachsen-anhalt.de
(SGSA Mitgliederservice/Themengebiete/Wirtschaft und Verkehr).