Leitfaden zur Umsetzung der Clean-Vehicles-Directive für Vergabestellen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Leitfaden zur Umsetzung der Clean-Vehicles-Directive für Vergabestellen herausgegeben. Darin wird erläutert, wie öffentliche Auftraggeber Daten zur Anzahl und zu den Klassen der beschafften Fahrzeuge im Rahmen der im Vergabeverfahren bereits verwendeten EU-Standardformulare liefern können.
Hintergrund
Die überarbeitete Richtlinie 2009/33/EG (sog. Clean-Vehicles-Directive, CVD) dient der Förderung der Nachfrage nach sauberen, d. h. emissionsarmen und -freien Straßenfahrzeugen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe. In Folge der nationalen Umsetzung der Richtlinie werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland erstmals verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, einschließlich Busse (Ausnahmen v.a. für Reisebusse), für die Beschaffung vorgegeben. Die Vorgaben gelten seit dem 2. August 2021 und verpflichten die öffentliche Hand sowie auch bestimmte privatrechtlich organisierte Akteure (Sektorenauftraggeber). Ein Teil der von ihnen angeschafften bzw. bei bestimmten von ihnen vergebenen Dienstleistungen (z. B. Post- und Paketdienste, Abholung von Siedlungsabfällen) durch die Auftragnehmer eingesetzten Fahrzeuge muss zukünftig emissionsarm oder -frei sein.
Die Richtlinie wurde mit dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) vom 9. Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt und ist am 15. Juni 2021 in Kraft getreten, s. hierzu auch unser E-Mail-Rundschreiben vom 22.06.2021. Danach müssen die Bundesverwaltung und die Länder bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Verkehrsdienstleistungen die vorgegebenen Mindestziele einhalten.
Das Gesetz gilt für folgende Aufträge (u. a. durch Ausschreibungen oder Vergabeverfahren) nach dem 2. August 2021:
- für Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen
- für öffentliche Dienstleistungsaufträge (z. B. ÖPNV-Busse)
- für Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste (z. B. Paket- und Postdienste, Abholung von Siedlungsabfällen)
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Einhaltung der Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe zu überwachen und der Kommission über die Umsetzung der Richtlinie Bericht zu erstatten. Die öffentlichen Auftraggeber sind daher gesetzlich auf Grundlage des SaubFahrzeugBeschG verpflichtet, Daten zur Anzahl und zu den Klassen der beschafften Fahrzeuge im Rahmen der im Vergabeverfahren bereits verwendeten EU-Standardformulare zu liefern. Um den öffentlichen Beschaffern die Datenerhebung zu erleichtern, erfolgt die Datenerhebung ausschließlich über Bekanntmachungen. Die Implementierung eines gesonderten Dienstes für die Datenlieferung durch öffentliche Beschaffer ist nicht vorgesehen.
Vorgesehene Verfahren für die Datenerhebung
Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich über die Auftrags- und Vergabebekanntmachungen gemäß den EU-Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU sowie der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bzw. die danach vorgesehenen Verfahren. Mit der Einführung der Durchführungsverordnung eForms (EU) 2019/1780 (wir informierten hierzu mit E-Mail-Rundschreiben vom 12.11.2019), deren Standardformulare die bisherigen Bekanntmachungsformulare (EU) 2015/1986 ab Oktober 2023 ablösen werden, sind spezielle Felder für die CVD vorgesehen, um die Daten strukturiert erfassen zu können. Um einen reibungslosen Übergang zu eForms zu gewährleisten, sollten folgende Prinzipien bei der Erstellung der Softwarelösung Berücksichtigung finden:
- Damit ein korrekter Vergleich möglich ist, müssen die für beide Zeiträume erhobenen Daten (Zeit bis zur und Zeit ab der Einführung der eForms) kongruent sein. Dies bedeutet, dass über den gesamten Zeitraum die gleichen Daten auf Seiten der Auftraggeber erfasst werden sollen.
- Bis zur Einführung der eForms werden die Daten im Textfeld „Zusätzliche Angaben“ in den Auftrags- und Vergabebekanntmachungen gemäß den EU-Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU sowie der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 übermittelt.
- Ab Einführung der eForms (spätestens Oktober 2023) sollen diese Daten über die vorgesehenen strukturierten Datenfelder übermittelt werden.
Den Leitfaden für Vergabestellen haben wir in unserem Internetangebot eingestellt unter:
www.kommunales-sachsen-anhalt.de
(SGSA Mitgliederservice / Themengebiete /Bauen, Umwelt, Vergabe / Vergabe)
Weitere Informationen zur Umsetzung der Clean-Vehicles-Directive: www.bmvi.de.