Abbiegeassistent – Start der Förderperiode 2022
Das Bundesministerium für Digitalisierung fördert auch 2022 die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen für Kommunalfahrzeuge. Dazu gehören bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen System- und externe Einbaukosten sowie bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen die Systemkosten.
Auch in diesem Jahr steht die Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen auf zwei Säulen:
- Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs, die über das Förderprogramm „De-minimis“ antragsberechtigt sind, können ihre Abbiegeassistenten über die Richtlinie „De-minimis“ in der Maßnahmenkategorie 1.3 fördern lassen. Anträge können seit dem 07.01.2022 gestellt werden.
- Alle anderen Antragsteller, darunter Kommunen und kommunale Unternehmen, können weiterhin über das „Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme“ ihre Förderung beziehen.
Anträge können bereits seit dem 21.01.2022 gestellt werden.
Weitere Informationen
Nähere Informationen auf Website des BAG: https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/Abbiegeassistent/abbiegeassistent_inhalt.html
Für Rückfragen zum Programm können sich Interessierte wenden an: Abbiegeassistent@bmdv.bund.de.