Verwaltungsvorschrift zur StVO veröffentlicht
Die Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) wurde am 09.04.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit erhalten die Kommunen ab sofort die notwendigen Anwendungshinweise zur Nutzung neuer Möglichkeiten, um Maßnahmen im Straßenverkehr umzusetzen. Hierzu zählen beispielsweise die Einrichtung von Tempo 30 vor bestimmten Einrichtungen und entlang hochfrequentierter Schulwege, neue Möglichkeiten beim Bewohnerparken, der Bereitstellung von Flächen für den Rad- und Fußverkehr oder der Einrichtung von Fußgängerüberwegen sowie das neue Verkehrsschild für Ladebereiche.
Anmerkung:
Die VwV-StVO wurde zuletzt im Bundesrat auch durch Hinweise der kommunalen Seite angepasst und liefert wichtige Praxishinweise zur Umsetzung der neuen Möglichkeiten, verkehrliche Maßnahmen umzusetzen. In Kürze sollen durch das Mobilitätsforum Bund beim Bundesamt für Logistik und Mobilität gezielte Praxisseminare angeboten werden, um die Neuerungen vorzustellen. Wir werden hierzu berichten.
Weitere Informationen:
Die Änderungen der VwV-StVO sind veröffentlicht unter www.bundesanzeiger.de unter dem Stichwort „Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“.