Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem SGB XII um 11,2 % gestiegen
Im Jahr 2024 erhielten 14.250 Personen in Sachsen-Anhalt Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg der Hilfen in besonderen Lebenslagen zum Vorjahr um 1.435 Beziehende und damit 11,2 %. Die Sozialhilfe als staatliche Hilfe tritt ein, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Knapp 80 % der Empfangenden von Hilfen in besonderen Lebenslagen lebten in einer Einrichtung oder waren teilstationär untergebracht. Das Durchschnittsalter aller zu unterstützenden Personen betrug 73,9 Jahre. 750 von ihnen hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Auf Leistungen der Hilfe zur Pflege waren 2024 12.600 Personen angewiesen, da ihr notwendiger und angemessener Pflegebedarf nicht oder nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt wurde und die Pflegebedürftigen sowie Unterhaltsverpflichteten nicht über ausreichend Eigenmittel verfügten, um die verbleibenden Kosten zu tragen. Im Vorjahr bezogen 10.995 Menschen Leistungen nach dem Siebten Kapitel des SGB XII. Die Zahl der Personen, die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bezog, betrug im zurückliegenden Jahr 1.705. Das waren 315 Leistungsbeziehende mehr als 2023. Mit durchschnittlich 71,4 Jahren war dieser Personenkreis fast 7 Jahre jünger als die Personen mit Leistungsbezug in Einrichtungen. 1.240 zu Pflegende nahmen die Unterstützung einer häuslichen Pflegehilfe in Anspruch. Das entsprach einem Anstieg um 21,0 % zum Vorjahr, wobei sich dieser ansteigende Trend deutlich seit 2022 abzeichnet. 815 Pflegebedürftige nutzten im Jahr 2024 die Möglichkeit des Angebotes einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, wohingegen dies zwei Jahre zuvor noch 560 Personen beanspruchten. Der Anteil der zu Pflegenden in Wohneinrichtungen – gemessen an allen Personen mit Hilfe zur Pflege – betrug 88,6 %.
Knapp 12 % der Menschen mit Hilfebezug nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des SGB XII und damit 1.690 Personen erhielten eine Unterstützung zur Überwindung besonderer sozialer Lebenslagen im Betrachtungsjahr 2024. Wenn es die aktuellen Lebensumstände erfordern, können z. B. vorübergehende Hilfen im Haushalt oder Kostenerstattungen für Beisetzungen gewährt werden. Für 720 zur Bestattung Verpflichtete wurden in diesem Kontext die Bestattungskosten übernommen. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 nahmen 805 Menschen die Unterstützung zur finanziellen Begleichung einer Bestattung in Anspruch.
Blindenhilfe im Rahmen des SGB XII zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen wurde im gleichen Jahr an 435 blinde und sehgeschwächte Menschen gezahlt, was ungefähr der Zahl des Vorjahres entspricht (455 Leistungsbeziehende).
Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Werte auf ein Vielfaches von 5 gerundet und können von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.
Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt unter https://statistik.sachsen-anhalt.de/themen/bildung-sozialleistungen-gesundheit/oeffentliche-sozialleistungen/tabellen-sozialleistungen/.









