Neue Online-Dienste für Kommunen auf dem eGovernment-Marktplatz Sachsen-Anhalt verfügbar

Internet Laptop

Das verfügbare Angebotsportfolio an kommunalen Onlinediensten auf dem eGovernment-Marktplatz Sachsen-Anhalt wurde erweitert.

Hintergrund

Im Rahmen der Bereitstellung von Online-Diensten für die öffentliche Verwaltung nutzt das Land Sachsen-Anhalt den Basisdienst „Antrags- und Fallmanagement“ (AFM). Die Idee dahinter ist, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, bestimmte Vorgänge bequem online über das Internetportal ihrer zuständigen Kommunalverwaltung abzuwickeln. AFM zeichnet sich als Lösung dadurch aus, dass die zur Verfügung gestellten digitalen Antragsstrecken auf einer einheitlichen Infrastruktur aufsetzen. Somit können ohne großen Aufwand immer neue, weitere Verfahren integriert und produktiv geschaltet werden. Diese Dienste können bis Ende 2026 kostenfrei nachgenutzt werden. Die Inhalte der Plattform verantwortet das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt (MID). Für die technische Umsetzung ist der IT-Dienstleister Dataport AöR beauftragt.

Seit Februar 2026 stehen zwei neue Online-Dienste zur Mitnutzung bereit:

1. 
Negativzeugnis zum gesetzlichen Vorkaufsrecht

Der Onlinedienst dient der Beantragung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung. Durch ein Notariat/eine Kanzlei wird bei der Kommune abgefragt, ob diese ihr Vorkaufrecht eines Grundstücks in Anspruch nehmen will. Ziel ist es, einen Bescheid zur Verzichtserklärung durch die Kommune zu erhalten. Erfasst werden Personen-, Adress-, Kontaktdaten der/des antragstellenden Kanzlei/Notariats und Personen- und Adressdaten der Vertragsparteien. Ergänzt werden diese um Informationen zum betreffenden Grundstück, sowie Nachweise und Angaben zur Übernahme der Gebührenschuld.

2. Urkundenanforderung

Der Online-Dienst dient der Anforderung von Geburts- und Sterbeurkunden. Für jeden Beantragungsprozess, gibt es folgende Urkundenarten:

  • einfache Urkunde
  • mehrsprachige Urkunde
  • beglaubigter Registerausdruck
  • Urkunde im Stammbuchformat

Es werden dabei folgende Daten erfasst:

  • Personen-, Adress- und Kontaktdaten der antragstellenden Person
  • Personendaten der beurkundeten Person
  • Umfang, Art und Anzahl der Urkunde

Der Online-Dienst übermittelt die Anträge an das Fachverfahren AutiSta. Voraussetzung für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Anbindung der Kommune an den Basisdienst ePayLSA.

Weitere Informationen:

Eine Übersicht aller neuen und bisherigen Online-Dienste finden Sie unter: https://marktplatz.sachsen-anhalt.de/Online-Dienste/.

Über das Thema AFM-Dienste hatten wir zuletzt in der Januar-Ausgabe der KNSA berichtet.

03.06.2026